„Gruppenantrag“: Abgeordnete der Kartellparteien wollen im Bundestag über AfD-Verbot abstimmen lassen!

„Die AfD ist in Begriff, sich in einigen Bundesländern als stärkste Kraft dauerhaft zu etablieren.“ Es ist genau dieser eine Satz, der alles, aber auch restlos alles sagt, über die wahren Motive eines demokratieverachtenden „Gruppenantrags“, mit dem um ihre Mandate zitternde Abgeordnete der Kartellparteien SPD, CDU/CSU, „Grüne“ und Linke ein AfD-Verbot erreichen wollen.

Wie die „Welt“ berichtet, wird der Deutsche Bundestag demnächst wohl über einen solchen interfraktionellen Vorstoß aus den Reihen der Altparteien (außer der FDP, bislang) abstimmen müssen. Die Initiatoren fordern darin die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Antrag werde von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, „Grünen“ und Linken unterstützt, heißt es in dem Bericht.

Für einen solchen fraktionsübergreifenden Antrag sind mindestens 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll laut „Welt“ von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden – jeweils mindestens zehn Abgeordnete aus jeder Fraktion. Um den Antrag zu beschließen, würde die eine einfache Mehrheit im Plenum genügen, also mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen.

Der Entwurf trägt den Titel „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland“. 

Parteivermögen soll eingezogen werden

Darin heißt es, der Deutsche Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraph 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig sei. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde. Auch das Partei-Vermögen solle eingezogen werden.

Krude Begründung

Zur Begründung wird etwa die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten angeführt. Der Antrag wertet außerdem zahlreiche Äußerungen von AfD-Spitzenpolitikern als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.

Die Initiatoren führen dazu aus: „Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ Die „Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot“ würden von der AfD „mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt“. Es gäbe „immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen“.

Verfassungsschutz soll vorsorglich V-Leute abziehen

Damit ein Verbotsverfahren im Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon mal zum Problem wurde, werden Bundesregierung und Landesregierungen aufgefordert, „durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken“. Also mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.

Das große Flattern

Nachdem das letzte NPD-Verbotsverfahren gescheitert war, weil das Verfassungsgericht die Partei als zu unbedeutend eingeschätzt hat, um ihre Ziele erreichen zu können, formulieren die Antragsteller: „Anders als bei der NPD erscheint es nicht völlig aussichtslos, dass die AfD ihre verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erreicht – im Gegenteil!“ Dann ein verräterischer Satz, der alles über die wahren Motive der Antragsteller sagt: Die AfD bekomme bei Wahlen viele Stimmen „und ist in Begriff, sich in einigen Bundesländern als stärkste Kraft dauerhaft zu etablieren.“

In der Übersetzung und auf gut Deutsch lautet dieser Satz: Uns geht der A…. auf Grundeis!

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