Sachsen-Anhalt: Ohne die AfD geht nichts – aber wie geht es jetzt weiter?

Nach der historischen Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und dem beispiellosen Triumph der AfD steht das Bundesland vor extrem schwierigen Machtverhältnissen im Magdeburger Landesparlament. Eine theoretisch mögliche Mehrheit gegen die AfD gibt es nur mit einem Allparteien-Bündnis unter Einschluss des BSW – was als praktisch ausgeschlossen gilt. Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen.

Wie es nun parlamentarisch und politisch weitergeht, regelt die Landesverfassung. Es kommt aber auch auf das taktische Verhalten der Parteien an.

1. Formelle und parlamentarische Fristen

Konstituierung des Landtags: Der neu gewählte Landtag muss laut Landesverfassung spätestens am 30. Tag nach der Wahl zum ersten Mal zusammenkommen, also spätestens am 6. Oktober 2026. Geleitet wird die erste Sitzung vom dienstältesten Abgeordneten (Alterspräsident). Wer das sein wird, stand zunächst noch nicht fest. Gewählt wird unter anderem das Landtagspräsidium. Mit dem Zusammentreten des neuen Landtags endet zugleich offiziell die reguläre Amtszeit von Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und seinen Ministern. Sie bleiben jedoch so lange geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Ministerpräsident gewählt und eine neue Regierung vereidigt ist.

2. Wahl des Ministerpräsidenten

Für den ersten Wahlgang gibt es seit einer Parlamentsreform 2020 keine starre Frist mehr. Erst wenn ein erster Wahlgang scheitert, beginnen feste verfassungsrechtliche Fristen für Folgewahlgänge.

3. Machtoptionen und Szenarien

Da die AfD die absolute Mehrheit knapp verfehlt hat und alle Altparteien (CDU, SPD, „Grüne“, Linke) eine Koalition mit ihr strikt ausschließen, gibt es primär drei theoretische Szenarien, wie eine Regierung gebildet werden könnte:

 AfD-Minderheitsregierung mit BSW-Duldung. Die AfD hat 39 Sitze, das BSW) fünf. Eine solche Konstellation käme rechnerisch also auf 44 Sitze, benötigt werden 42.

BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht erklärte die „Brandmauer“ für gescheitert und signalisierte Kooperationsbereitschaft. Im dritten Wahlgang würde Ulrich Siegmund die einfache Mehrheit reichen – schon eine Enthaltung des BSW könnte dem AfD-Politiker ins Amt verhelfen.

4. Allparteien-Bündnis gegen die AfD

Dass sich CDU, SPD, „Grüne“, Kommunisten und BSW zu einem Allpüarteien-Block gegen die AfD verbünden, halten politische Beobachter in Magdeburg für äußerst unwahrscheinlich. Ein solches Chaos-Bündnis von ganz links bis konservativ gilt als politisch kaum handhabbar. Zudem verbietet ein Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU jegliche Koalition oder Duldung mit der Linkspartei.

5. Überläufer-Spekulationen

Erste Stimmen aus der CDU Sachsen-Anhalt (wie der Abgeordnete Alexander Räuscher) fordern die AfD bereits auf, sich „mehrheitsfähig“ zu machen, was Risse im bisherigen Abgrenzungskurs der Union andeutet. Als nicht ausgeschlossen gilt zudem, dass sich CDU-Abgeordnete der AfD-Fraktion anschließen. Schon drei sogenannte Überläufer könnten Ulrich Siegmund zur Mehrheit und ins Amt als Regierungschef verhelfen.

6. Neuwahl-Option

Diese Möglichkeit hat Ulrich Siegmund (AfD) angedeutet: ABER: Dafür müsste sich der neu gewählte Landtag selber auflösen. Das geht nur mit Zweidrittel-Mehrheit. Dass das passiert, ist mehr als unwahrscheinlich angesichts eines dann zu erwartenden Wahlergebnisses der AfD von 50 Prozent und mehr!

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