Mitte März verbot die 27.Zivilkammer des Landgerichts Berlin II der Fake News-Schleuder „Correctiv“ zentrale Aussagen im Lügenartikel „Geheimplan gegen Deutschland“ – darunter auch die Darstellung, beim Potsdamer Treffen von Patrioten im November 2024 sei über einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ gesprochen worden. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.
Sie bestätigt: Zahlreiche Kernaussagen von „Correctiv“, die nach eilfertiger Verbreitung durch den Staatsfunk Anfang 2025 eine Massenhysterie der sogenannten „Zivilgesellschaft“ ausgelöst hatten, sind glatte, frei erfundene Falschbehauptungen. Geklagt hatte (und gewonnen hat) die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy. Auf dem Kurznachrichtendienst X zitiert ihr Rechtsanwalt Carsten Brennecke nun aus der vernichtenden Urteilsbegründung.
Demnach wurde „Correctiv“ auch die Behauptung verboten, im Vortrag des österreichischen Remigrations-Aktivisten Martin Sellner habe es eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ gegeben. „Leser und Medien haben das so verstanden, dass Sellner vorschlug, unliebsame Deutsche auszubürgern. Auch diese Meldung wurde Correctiv verboten. Sie ist laut Landgericht Berlin unzulässig, egal, ob sie als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung verstanden wird“, schreibt Brennecke.
Im Klartext: Es gab NIE die Idee, Menschen im Nachhinein die doppelte Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen!