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Der „Scheinwohner“ – „Spiegel“-Kampagne gegen Petr Bystron wird immer lächerlicher

Sie lernen einfach nicht dazu. Nachdem die letzte Kampagne gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron bereits fürchterlich nach hinten losging, blamiert sich das frühere Nachrichtenmagazin Der Spiegel und dessen „AfD-Jägerin“ Ann-Katrin Müller (siehe Foto) nun mit Vorwürfen, die an Lächerlichkeit kaum zu überbieten sind.

Mal wieder etwas ganz großem auf der Spur: „Spiegel-Redakteurin“ Ann-Katrin Müller | picture alliance / foto2press | Steffen Proessdorf

„Bystrons Goldbarren: Ist es das Nazigold?“, „Bernsteinzimmer bei Bystron gefunden! – mit solchen Zeilen quittierte das Netz absurde Vorwürfe, in Petr Bystrons Berliner Abgeordnetenwohnung seien Unterlagen gefunden worden, die den Besitz von Goldbarren belegen würden. Was sogar stimmte, nur interessierte das niemanden, zumal das Gold Bystrons Mutter gehört, für die er als Vormund fungiert.

Nun titelte Der Spiegel: „AfD-Politiker Bystron nutzt offenbar Scheinwohnung in München“; und fabuliert weiter: „Nach SPIEGEL-Informationen wohnt der Politiker wohl nur zum Schein in seinem Münchner Wahlkreis.“

Petr Bystron lebt mit seiner Familie seit Jahrzehnten in München. Bis kürzlich in der Türkenstraße (ja, ja, doch, doch, die heißt wirklich so), doch die Wohnung wurde ihm gekündigt, da es dort wiederholte Angriffe militanter Linksextremisten auf Bystron gab.   

Der dpa sagte der zweite AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl am Dienstagabend: „Es handelt sich um keine Scheinwohnung.“

Ich habe einen ordnungsgemäßen Mietvertrag, werde jedoch am Einzug gehindert, weil sich der Vormieter weigert, trotz Kündigung auszuziehen. Dies ist dem Spiegel auch bekannt. Die Tatsache, dass er trotzdem so verleumderisch berichtet, bestätigt nur, dass es sich um eine Kampagne handelt, mit dem Ziel, mich und die AfD bei dem Wahlen zu beschädigen.“

Ach, und übrigens: Der Vormieter, der sich weigert auszuziehen, ist, laut Spiegel, „ein vorbestrafter Flüchtling“, der in den achtziger Jahren aus der Türkei nach Deutschland kam. Ja, Sie haben richtig gelesen, der „Spiegel“ meint also, ein „Flüchtling“ hilft dem „Rechtsextremisten“ Bystron mal eben mit einer Scheinadresse aus.

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