Wegen „Södolf“: Gerald Grosz soll 14.850 Euro Strafe zahlen – Urteil noch nicht rechtskräftig

Es ist ein Urteil, das einen neuen Tiefstand der Meinungsfreiheit in Deutschland markiert: Beim Politischen Aschermittwoch der AfD im Jahr 2023 hatte der österreichische Publizist Gerald Grosz den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) unter anderem »Södolf« genannt. Dafür soll Grosz jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 14.850 zahlen, urteilte das Amtsgericht Deggendorf (Niederbayern).

Grosz, der auch Kolumnist des Deutschland-Kuriers ist, habe Söder »in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes« gerückt, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung in dem Berufungsverfahren und sprach eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro aus. Ursprünglich sollte Grosz sogar 36.000 Euro zahlen.

Gegen das heute (8.April) ergangene Urteil kann der Publizist wiederum Einspruch einlegen, es ist noch nicht rechtskräftig. Grosz kündigte an, gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

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