Das Landgericht München hat ein Urteil gegen den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron wegen der Verbreitung einer satirischen Fotomontage aufgehoben. Bystron wurde vorgeworfen, auf der Plattform X den verbotenen Hitlergruß verwendet zu haben.
Auslöser des Verfahrens war eine Collage, die Bystron vor vier Jahren im Zusammenhang mit der Abberufung des damaligen ultra-nationalistischen Ukraine-Botschafters Andrij Melnyk aus Berlin geteilt hatte. Dazu schrieb er: „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“
Auf der Collage war unter anderem die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, damit habe Bystron den verbotenen Hitlergruß verwendet. Es sei von Bystron und seinem Team so „hingedreht“ worden, dass es aussehe, als würden die betreffenden Personen den Hitlergruß zeigen.
Das Amtsgericht München hatte dieser Argumentation zunächst entsprochen und Bystron wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Gegen dieses Urteil legten sowohl Bystron als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Während die Verteidigung auf Freispruch plädierte, forderte die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft eine noch höhere Geldstrafe.
Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Urteilsverkündung, das Gericht habe sich nicht vollständig davon überzeugen können, dass von Bystron der verbotene Hitlergruß weiterverbreitet worden sei. Anders als von der ersten Instanz behauptet habe man zudem nicht feststellen können, dass eines der verwendeten Fotos manipuliert worden sei. Ein Bild sei lediglich gespiegelt worden.
Bystron reagierte zufrieden auf das Urteil. „Es war von Anfang an offensichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil nicht Bestand haben wird“, sagte er. Zum Vorwurf der Richterin, es handele sich um eine Geschmacklosigkeit, sagte der AfD-Politiker: „Geschmacksfragen muss jeder für sich selbst beurteilen.“