Rentenkommission: Deutsche sollen bis 70 arbeiten – Keine „Frührente“ mehr!

Nach fast halbjähriger Beratungszeit hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Medienberichten zufolge auf 30 Vorschläge für eine langfristige Rentenreform geeinigt. Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick:

► Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden und in den kommenden Jahren langsam ansteigen – ab 2041 alle zehn Jahre um ein halbes Jahr. Den Berechnungen der Kommission nach bedeutet das, dass Beschäftige 2041 erst mit 67,5 Jahren und 2051 dann mit 68 in Rente gehen können. In den 2090er-Jahren würde dann die Rente mit 70 gelten. Die Berechnungen sollen regelmäßig überprüft werden.

► Ein Renteneintritt ohne Abschläge wie die sogenannte „Rente mit 63“ soll generell nicht mehr möglich sein. Für Menschen mit belastenden Arbeitsbiografien und gesundheitlichen Problemen soll es stattdessen neue Regelungen geben.

► Kapitalgedeckte Zusatzrente: Ein Teil der Rentenbeiträge soll künftig verpflichtend am Aktienmarkt angelegt werden. In diese neue Kapitalsäule sollen später bis zu zwei Prozent vom Bruttolohn fließen, zu Beginn sind 0,5 Prozent angedacht. Davon wird je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlt. Diese kapitalgedeckte Zusatzrente folgt dem schwedischen Staatsfonds-Modell.

Mit den erhofften Erträgen und Einsparungen will die Kommission das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil halten. Offiziell vorgestellt werden sollen die Vorschläge am Dienstag (23. Juni).

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge