„Rechtsextremistischer Verdachtsfall“: AfD stellt 457 neue Beweisanträge gegen Verfassungsschutz

Im Streit zwischen der AfD und dem Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster 457 neue Beweisanträge gestellt. Das Berufungsverfahren wird am Donnerstag und Freitag (11. und 12. April) nach mehrwöchiger Unterbrechung fortgesetzt. Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Gerald Buck vorläufig 13 neue Termine angesetzt.

Für den AfD-Parteivorstand sollen am Donnerstag Maximilian Krah und Peter Boehringer als Prozess-Beauftragte in Münster präsent sein. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ eingestuft.

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