Generalbundesanwalt: Keine Belege für Nordstream-Sprengung durch Russland

Die Ermittlungen zur Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee haben bisher keinerlei Beweise für eine Urheberschaft Russlands erbracht. „Das ist derzeit nicht belegbar“, sagte Generalbundesanwalt Peter Frank der „Welt am Sonntag“. Die Ermittlungen dauern nach seinen Angaben an.

Insgesamt vier Explosionen hatten im September in den Wirtschaftszonen Schwedens und Dänemarks in der Ostsee mehrere Lecks in die Pipelines gerissen, die für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden waren. Die Pipelines waren zum Zeitpunkt der Explosionen nicht in Betrieb, enthielten aber Gas. Nach Erkenntnissen schwedischer Geheimdienste ist eindeutig von Sabotage auszugehen. Es seien Sprengstoffreste nachgewiesen worden.

Mit Unterstützung von zwei Forschungsschiffen hatte die Karlsruher Bundesanwaltschaft an den jeweiligen Explosionsstellen in der Ostsee Wasser- und Bodenproben sowie Reste der Pipelines entnehmen lassen. Der Tatort sei umfassend dokumentiert, sagte Chefermittler Frank. „Das alles werten wir derzeit kriminaltechnisch aus. Schweden und Dänemark führen ihre eigenen Ermittlungen, wir stehen aber in Kontakt“, so der Generalbundesanwalt weiter.

 

 

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