War doch klar: Hamburger Justiz ermittelt nicht gegen Scholz

In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die politisch weisungsgebundene Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von einem Anwalt im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen, schreibt der Berliner „Tagesspiegel“. Sie habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt. Auch bei dieser handelt es sich um eine weisungsgebundene Behörde.

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