Spektakuläre Wendung im Verfahren der bayerischen Justiz gegen den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, wegen angeblicher Politikerbeleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung: Die bayerische Justiz ermittelt jetzt gegen sich selbst – wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung!
Bei der Präsidentin des Landgerichts Bamberg (Regierungsbezirk Oberfranken), Ursula Haderlein, ist in der Causa David Bendels eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin am Amtsgericht Bamberg, Alicia Friedmann, „hinsichtlich aller in Frage kommenden dienstrechtlichen und ggf. strafrechtlichen Aspekte“ anhängig. Das hat der Direktor des Amtsgerichts Bamberg, Martin Dippold, bestätigt.
Konkret geht es um den Verdacht auf Rechtsbeugung. Paragraf 339 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
Auslöser der justiz-internen Untersuchungen ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die der frühere „Bild“-Politikchef Einar Koch beim Amtsgericht Bamberg erhoben hat. Behördenleiter Dippold bestätigte, dass diese „zuständigkeitshalber“ an die Präsidentin des Landgerichts Bamberg abgegeben wurde.
Gegenständlich sind die beim Amtsgericht Bamberg geführten Strafverfahren gegen DK-Chefredakteur David Bendels wegen angeblicher Politikerbeleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung.
Bendels wurde aufgrund von drei Veröffentlichungen, die nach Ansicht u.a. des renommierten Staatsrechtlers und früheren Bundesverteidigungsministers Rupert Scholz (CDU) „eindeutig“ und „nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind, vom Amtsgericht Bamberg zu insgesamt 480 Tagessätzen (!) verdonnert. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
Vorangegangen waren Strafanzeigen und Strafanträge von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Bezüglich zweier Veröffentlichungen wurden die Verurteilungen von der Amtsrichterin Alicia Friedmann abgezeichnet.
Einen der inkriminierten Beiträge hatte Einar Koch als Gastautor des Deutschland-Kuriers unter der presserechtlichen Verantwortung von David Bendels verfasst.
Unter der Überschrift „Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt“ ging es in dem Beitrag um die brutale Prügelattacke auf den damaligen AfD-Fraktionschef im Augsburger Stadtrat, Andreas Jurca, im August 2023. Jurca sitzt heute für die Partei im Bayerischen Landtag. https://deutschlandkurier.de/2023/08/migranten-ueberfall-auf-afd-politiker-steinmeier-faeser-und-haldenwang-haben-in-augsburg-mitgepruegelt/
Die Fotomontage zu dem Artikel zeigte Ex-Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (CDU) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit Baseballschlägern und das von Hämatomen entstellte Gesicht des AfD-Politikers. Zu sehen war außerdem Nancy Faeser (ohne Baseballschläger).
In dem Artikel ging es inhaltlich darum, dass der Autor nach einem Gewaltaufruf der sogenannten Antifa gegen AfD-Kandidaten bei den Landtagswahlen im Herbst 2023 (Bayern, Hessen) den vorstehend Genannten vorgeworfen hatte, sie hätten mit ihrer aggressiven Rhetorik (u.a. „Zähne zeigen“, „keine mildernden Umstände“) im übertragenen Sinne „mitgeprügelt“.
Staatsrechtler Scholz kritisierte: „Das Vorgehen von Frau Faeser gegen Herrn Bendels erscheint mir willkürlich zu sein.“ Als Jurist vermied der Staatsrechtler zwar eine direkte Kritik an der bayerischen Justiz insoweit, als diese Faesers Strafanträge nicht verworfen hat; aber die Schlussfolgerung aus den Worten von Rupert Scholz kann nur lauten: Wenn die Strafanträge willkürlich waren, sind es die Verurteilungen wohl erst recht!
In seiner Dienstaufsichtsbeschwerde nimmt Einar Koch außerdem Bezug auf Top-Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Der hatte im Zusammenhang mit Faesers Strafantrag bezüglich des DK-Memes „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ gegenüber dem Online-Portal „Welt“ am 21. November geäußert: „Der jetzt von einer Bamberger Strafrichterin (nicht Friedmann, die Red.) erlassene Strafbefehl wegen einer eindeutig zulässigen Meinungsäußerung kriminalisiert die Wahrnehmung eines Grundrechts. Die dafür erforderliche fachliche Inkompetenz ist so schwer vorstellbar, dass man eine vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts nicht mehr ausschließen kann.“
Dazu schreibt Einar Koch in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde an die Bamberger Justiz: „Die Äußerung von RA Steinhöfel bedeutet übersetzt, dass vorliegend strafbare Rechtsbeugung (339 StGB) nicht ausgeschlossen werden kann.“
Frau Landgerichts-Präsidentin, walten Sie Ihres Amtes!
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