Antrag zwingt Bundestag zum Schwur: AfD-Fraktion fordert Untersuchungsausschuss zum Nord-Stream-Anschlag

Die AfD-Fraktion macht im Deutschen Bundestag Druck zur Aufklärung des Anschlags auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee und beantragt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. „Der Anschlag auf Nord Stream war eine schwerwiegende Verletzung deutscher Souveränität und höchstwahrscheinlich staatlich gesteuert“, begründet der außenpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Markus Frohnmaier den AfD-Antrag, der in dieser Woche zur Abstimmung gestellt wird. Die Aussprache über den Antrag ist laut Tagesordnung für Donnerstag (21. Mai) vormittag angesetzt.

Obwohl die AfD-Fraktion mit schriftlichen Fragen, kleinen und großen Anfragen bereits sämtliche parlamentarischen Instrumente eingesetzt habe, verweigere die Bundesregierung bis heute jede Aufklärung und politische Aufarbeitung des Anschlags, führt Frohnmaier weiter aus. Inzwischen seien sieben Tatverdächtigen identifiziert. Ausnahmslos handelt es sich um ukrainische Staatsbürger, die dem Militär- und Geheimdienstapparat der Ukraine zuzurechnen sind.

Fünf dieser Personen seien unbehelligt in der Ukraine auf freiem Fuß, einem Staat, den Deutschland mit fast 100 Milliarden Euro unterstützt. Frohnmaiers schriftliche Frage an die Bundesregierung, ob sie die Auslieferung der Tatverdächtigen von der Ukraine überhaupt verlangt habe, blieb nach seinen Angaben im Wesentlichen unbeantwortet.

Der Untersuchungsausschuss soll „klären, was die Bundesregierung wann wusste, ob sie vor dem Anschlag gewarnt wurde, ob und in welchem Ausmaß staatliche ukrainische Stellen in den Anschlag verwickelt waren und warum die Bundesregierung trotz verdichteter Erkenntnislage bis heute schweigt“, fordert Frohnmaier: „Wenn sich eine staatliche Beteiligung am Anschlag nachweisen lässt, muss Deutschland auch über Schadensersatzforderungen sprechen.“

Frohnmaier beziffert den „nachgewiesenen Infrastrukturschaden“ auf „mindestens 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro“. Zudem seien durch den Wegfall der Belieferung mit günstigem russischem Pipeline-Gas und die Entstehung neuer Abhängigkeiten von teurem Flüssiggas vor allem aus den USA weitere erhebliche volkswirtschaftlichen Folgeschäden entstanden, die ebenfalls geltend gemacht werden müssten.

Der polnischen Regierung von Premierminister Donald Tusk wirft Frohnmaier vor, die Auslieferung des tatverdächtigen Ukrainers Wolodymyr Z. verweigert und dessen Flucht in die Ukraine „nach Medienberichten geduldet, wenn nicht aktiv ermöglicht“ zu haben. Damit stelle sich auch die Frage nach der Funktionsfähigkeit des Europäischen Haftbefehlssystems.

Der AfD-Fraktionsvize verweist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs, das den Nord-Stream-Anschlag vom 26. September 2022 als staatsterroristischen Akt bewertet, und auf die in einem Interview mit der „Neuen Zürcher Zeitung“ publizierten Recherchen eines Investigativjournalisten, die den Verdacht einer direkten Involvierung des ukrainischen Präsidenten und seines Führungskreises erhärtet haben.

Der Untersuchungsausschuss soll diese neuen Erkenntnisse prüfen und klären, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus gezogen oder unterlassen hat, welche Maßnahmen Bundesregierung und Behörden bisher ergriffen haben, um den Fall aufzuklären, und warum Ermittlungsergebnisse noch immer nicht vollständig veröffentlicht worden sind.

Auf den Prüfstand sollen ferner die Waffenlieferungen und die finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die Frage, welche Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur Deutschlands ergriffen worden seien. Ein derartiger „Angriff auf die nationale Souveränität und Infrastruktur“ dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sind 25 Prozent der Abgeordneten des Bundestags erforderlich; bei 630 Mitgliedern des Parlaments entspricht das einem Quorum von 158 Abgeordneten. Da die AfD-Bundestagsfraktion nur 150 Mitglieder hat, kann sie den Beschluss nicht im Alleingang durchsetzen. Frohnmaier appelliert deshalb an alle Fraktionen, dem Antrag zuzustimmen: „Es geht hier nicht um Parteipolitik. Es geht um die Aufklärung eines der schwersten Anschläge auf deutsche Infrastruktur in der Nachkriegsgeschichte.“

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