Eine neue Hochrechnung des Instituts für konservative Wirtschaftspolitik auf Basis von Bundesbank-Daten zeigt eine Dimension der deutschen Bürokratiebelastung, die weit über den bislang bekannten Schätzungen liegt. Im Extremfall geht es um mehr als ein Siebtel der gesamten deutschen Wirtschaftsleistung.
Von Juri Christopher Kofner
61 Milliarden Euro? 146 Milliarden? Oder vielleicht 193 Milliarden Euro? Wer bislang wissen wollte, was die deutsche Bürokratie Unternehmen und Volkswirtschaft kostet, stieß je nach Studie auf sehr unterschiedliche Zahlen.
Eine neue Berechnung des Instituts für konservative Wirtschaftspolitik (IKW) legt nun nahe: Selbst diese gewaltigen Summen könnten die tatsächliche betriebliche Belastung noch erheblich unterschätzen.
Der neue IKW-Datenimpuls des Forschungsreferenten Dr. Daniel Hoffmann kommt für das Jahr 2024 auf eine hochgerechnete Bürokratiebelastung zwischen 614 und 672 Milliarden Euro. Der obere Wert von 671,8 Milliarden Euro entspricht 15,3 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts – also mehr als einem Siebtel der gesamten Wirtschaftsleistung.
Die Ausgangsdaten stammen dabei nicht aus einer interessengeleiteten Unternehmensbefragung oder einer politischen Kampagne, sondern aus einer Untersuchung der Deutschen Bundesbank.
Diese hatte rund 5.500 Unternehmen aus marktnahen Wirtschaftsbereichen ausgewertet. Das bemerkenswerte Ergebnis: Die Unternehmen veranschlagten ihre durch staatliche Vorgaben verursachten Personal-, Sach-, Dienstleistungs- und Investitionskosten 2024 im Durchschnitt auf rund sieben Prozent ihres Jahresumsatzes. Zwei Jahre zuvor waren es noch etwa fünf Prozent.
Und hinter diesen abstrakten Prozentwerten stehen ganz konkrete Belastungen des unternehmerischen Alltags: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie umfangreichen Dokumentationspflichten; das Hinweisgeberschutzgesetz mit verpflichtenden internen Meldestellen für viele Unternehmen; das Verpackungsgesetz mit Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen sowie das Energieeffizienzgesetz mit zusätzlichen Management-, Prüf-, Planungs- und Dokumentationspflichten.
Genau an diesem Punkt setzt unser neuer „IKW-Datenimpuls“ an. Mit diesem Format wertet das Institut bereits veröffentlichte Studien und amtliche Datensätze weiter aus, verbindet sie gegebenenfalls mit eigenen Recherchen oder Anfragen und berechnet Fragestellungen, die in den ursprünglichen Veröffentlichungen nicht untersucht wurden. Es geht nicht darum, bekannte Studien lediglich zusammenzufassen, sondern aus vorhandenen Daten neue Erkenntnisse abzuleiten.
Hoffmann hat deshalb den von der Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Bürokratiekostenanteil auf die amtlich erfassten Unternehmensumsätze in Deutschland übertragen. Bei einem steuerbaren Gesamtumsatz von 9,597 Billionen Euro ergeben sieben Prozent rechnerisch 671,8 Milliarden Euro. Selbst wenn man die engere Umsatzgröße „Lieferungen und Leistungen“ von rund 8,777 Billionen Euro verwendet, verbleiben 614,4 Milliarden Euro.
Zum Vergleich: KfW Research beziffert die bürokratiebedingt gebundene Arbeitszeit im Mittelstand auf rund 61 Milliarden Euro jährlich. Das ifo Institut kam auf 146 Milliarden Euro entgangene Wirtschaftsleistung. Der Sachverständigenrat errechnete rund 193 Milliarden Euro direkte Bürokratiekosten. Diese Werte messen nicht exakt dasselbe. Der Bundesbank-Ansatz erfasst jedoch Personal-, Sach-, Dienstleistungs- und Investitionskosten. Aus Sicht des IKW spricht deshalb vieles dafür, dass die daraus abgeleitete Größenordnung von 614 bis 672 Milliarden Euro die tatsächliche betriebliche Gesamtbelastung realitätsnäher abbildet.
Die Bürokratielast gehört heute zu den schwersten strukturellen Belastungen der deutschen Wirtschaft. Der heutige Regulierungsbestand ist über Jahrzehnte unter Bundesregierungen mit Beteiligung von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP ebenso wie durch europäische Gesetzgebung gewachsen. Gerade während der Amtszeit der von Ursula von der Leyen geführten EU-Kommission kamen mit der CSRD und weiteren Nachhaltigkeitsvorgaben zusätzliche Berichtspflichten hinzu; die CSRD führte detaillierte Berichtsvorgaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ein.
Einen besonders gewichtigen Teil des zusätzlichen Regulierungsdrucks bilden inzwischen klima-, energie- und ESG-bezogene Vorgaben. Wie weit sich die Unternehmensberichterstattung dadurch ausgeweitet hat, illustriert Audi: Im Report 2024 beginnt der Finanzblock auf Seite 33, der ESG-Teil auf Seite 61 und reicht bis zum Anhang ab Seite 160 – grob 28 Seiten Finanzberichterstattung stehen damit knapp 100 Seiten ESG gegenüber. Das ist ein bemerkenswertes Bild für den inzwischen erreichten Umfang der Nachhaltigkeits- und Governance-Berichterstattung. Audi selbst bezeichnet den Report als kombinierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht, der Finanz- und ESG-Themen zusammenführt.
Die Alternative zu weiteren kleinteiligen Entlastungsgesetzen muss ein regulatorischer Neustart sein. Regulierungen, Melde-, Dokumentations- und Nachweispflichten der vergangenen Jahrzehnte müssen dort gestrichen werden, wo sie nicht wegen technologischer Entwicklungen oder unmittelbar notwendiger Schutzstandards weiterhin erforderlich sind. Lieferketten-, Energieeffizienz-, Verpackungs-, Hinweisgeber- und ESG-Vorgaben wären dabei zentrale Prüfbereiche. Bei einer Belastung dieser Größenordnung reicht ein bloßes Nachjustieren am bestehenden Regulierungsapparat jedenfalls nicht aus.
Jurij Christopher Kofner, Jahrgang 1988, studierte Außenwirtschaft am Moskauer Staatsinstitut für Internationale Beziehungen (MGIMO) und promovierte in Economics an der Wirtschaftshochschule Moskau (HSE). Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Internationalen Institut für Angewandte Systemanalyse (IIASA) in Wien und ist seit 2020 Fachreferent für Wirtschaft, Energie und Digitales der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag.
