Die geschäftsführende Noch-Regierung in Sachsen-Anhalt aus CDU, SPD und FDP nutzt die Zeit, die ihr noch bleibt, um die AfD mit übergriffigen Maßnahmen maximal zu schikanieren. Laut “Bild“ werden landesweit “konsequent” Jagd- und Waffenscheine von AfD-Mitgliedern eingezogen.
Dem Bericht zufolge haben inzwischen 17 Jäger Waffenberechtigungskarte und Jagdschein verloren; 122 weitere Fälle werden geprüft. Der Entzug der Waffenbesitzkarte führt nach dem Bundesjagdgesetz in der Regel zum Verlust des Jagdscheins. Ein Jagdpachtvertrag kann damit automatisch erlöschen.
Die AfD-Landtagsfraktion kritisiert das Vorgehen scharf als „Willkür“ und hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen die Entzüge einzulegen. Das Innenministerium in Magdeburg und die zuständigen Waffenbehörden berufen sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt vom August 2026. Weil der AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden ist, gelte für Mitglieder laut OVG-Beschluss die gesetzliche „Regelunzuverlässigkeit“ nach dem Waffengesetz.
Kann eine AfD-Regierung die Schikanen widerrufen?
Das Problem: Eine AfD-geführte Landesregierung kann bestehende Gerichtsurteile gegen Einzelpersonen nicht einfach per Verwaltungsanweisung aufheben. Allerdings hätte sie über die Verwaltung und Gesetzesinitiativen erhebliche politische Hebel, um das Vorgehen in der Praxis massiv zu bremsen oder zu blockieren. Außerdem könnte sie auf eine Überprüfung der Einstufung durch den Verfassungsschutz hinwirken, auf der die Entzüge beruhen.