Merz schlägt in Panik um sich: Kanzler droht AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt mit Bundeszwang

Angesichts der vernichtenden Wahlniederlage in Sachsen-Anhalt brennen bei der CDU jetzt die letzten Sicherungen durch. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, der Anführer der schwarz-„grünen“ Merkelianer, will die in den Umfragen stärkste Partei verbieten, der die Bürger Sachsen-Anhalts gerade einen klaren Regierungsauftrag erteilt haben.

Bundeskanzler Friedrich Merz wiederum droht einer künftigen Landesregierung in Magdeburg mit Exekution des „Bundeszwangs“, sollte sie es wagen, eine schärfere Asylpolitik umzusetzen und die Aufnahme illegaler Migranten zu verweigern.

Die in Artikel 37 des Grundgesetzes vorgesehene Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegen ein Bundesland, das seinen Pflichten aus dem Grundgesetz oder aus Bundesgesetzen nicht erfüllt, ist das schärfste Zwangsmittel, das es in der bundesstaatlichen Ordnung gibt. Seit die Bundesrepublik Deutschland besteht, wurde es noch niemals angewandt.

Staatsrechtler sprechen deshalb auch von einem „rostigen Schwert“. Es bekräftigt das Weisungsrecht des Bundes gegenüber einem Bundesland und seinen Behörden, das beim Versagen anderer Mittel auch durch Einsetzung eines „Beauftragten“ durchgesetzt werden kann.

Ein Eingreifen der Bundeswehr ist ausgeschlossen; ob zur Durchsetzung andere Gewaltmaßnahmen angewandt werden können, etwa ein Einsatz der Bundespolizei gegen ein unbotmäßiges Land, den der Ex-Stasi-Offizier und Vizechef der linken Polizeigewerkschaft GdP ins Spiel gebracht hat, ist umstritten. Zudem verlangt die Anwendung die Zustimmung des Bundesrates.

Zu diesem Instrument gibt es keinerlei Rechtssprechung. Bislang wurden alle Konflikte zwischen Bundes- und Landesregierungen in Verhandlungen oder vor Gericht geklärt. Unterhalb eines konkreten Rechtsverstoßes wäre die Ausführung des Bundeszwangs in jedem Fall unzulässig.

Als Gedankenspiel hatte FDP-Chef Wolfgang Kubicki dieses Instrument kurz vor der Wahl ebenfalls ins Gespräch gebracht. Staatsrechtler Rupert Scholz warnte in diesem Zusammenhang vor einem leichtfertigen Einsatz des Bundeszwangs. Der Versuch, ein demokratisches Wahlergebnis politisch oder administrativ auszuhebeln, komme dem „Umschlag in ein autoritäres Staatssystem“ gleich.

Bundeskanzler Merz plagen solche Skrupel in seiner Panik offenkundig nicht. Entgegen der klaren Ansage des AfD-Wahlsiegers Ulrich Siegmund am Morgen nach der Wahl, er werde sich rechtstreu verhalten und die AfD sei eine Rechtsstaatspartei, beschuldigte Merz ihn nur Stunden später faktenfrei, „demokratische Institutionen und Spielregeln“ in Frage zu stellen.

Zudem rückte Merz mit dem Satz, „bei uns“ werde „Macht erteilt, nicht ergriffen“, den möglichen künftigen Ministerpräsidenten in die Nähe der nationalsozialistischen „Machtergreifung“, um seinen autoritären Einschüchterungsversuch zu begründen. Ausdrücklich nennt Merz die Migrationspolitik als möglichen Anlass für ein Eingreifen: Über die „Einwanderungs- und Ausländerpolitik“ werde „in Berlin entschieden und nicht in Magdeburg“.

Damit legt Merz bewusst eine falsche Fährte. Abgesehen davon, dass Abschiebungen, die eine Regierung Siegmund intensivieren will, im wesentlichen Ländersache sind, ist der „Königsteiner Schlüssel“ der unter anderem auch zur Verteilung von Asylbewerbern auf die Länder, den Siegmund und die AfD in Frage stellen, ebenfalls eine Vereinbarung zwischen den Ländern.

Dass der Kanzler ohne konkreten Anlass mit der härtesten bundesstaatlichen Zwangsmaßnahme droht, ist nicht nur, wie der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler feststellt, die „hilflose Drohgebärde eines schlechten Wahlverlierers“. Die Tatsache, dass Merz eine potentielle AfD-Regierung mit dem Bundeszwang einschüchtern will, wenn sie einen härteren migrationspolitischen Kurs fahren sollte, ist vor allem ein Signal an die Wähler: Wenn sie eine andere Migrationspolitik wollen, müssen sie auch diese Bundesregierung und diesen Kanzler schleunigst loswerden.

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