Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke unterstützt mit anderen Delegierten auf dem Parteitag in Erfurt einen Antrag von Joachim Paul und Tim Csehan, der eine Überarbeitung der Unvereinbarkeitsliste der AfD fordert. Die Liste regelt, welchen extremistischen Organisationen Parteimitglieder nicht angehören dürfen. Der Antrag will den Bundesvorstand beauftragen, „die Unvereinbarkeitsliste (UVL) binnen eines Jahres zu überarbeiten“.
Dafür soll eine eigene, enger gefasste Extremismusdefinition zugrunde gelegt werden. Dem Antrag zufolge sollen künftig nur noch solche Organisationen als extremistisch gelten, die unter die folgenden Kategorien fallen: „a) eine auf die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und Errichtung einer Diktatur abzielende Programmatik sowie b) ein planmäßiges, aktiv kämpferisches auf die Durchsetzung der unter a) aufgeführten Ziele gerichtetes Vorgehen, c) insbesondere durch das Bekenntnis zu bzw. den systematischen Einsatz von Gewalt (Militanz).“ In dieser stark begrenzten Definition würde die Unvereinbarkeitsliste nur noch auf sehr wenige Organisationen zutreffen und damit faktisch wirkungslos werden.
Des weiteren will der Antrag für Mitgliedschaften in extremistischen Vereinigungen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren nach Austritt festlegen: „Der Antragsteller muss eine ehemalige Mitgliedschaft, die länger als nach der Verjährungsfrist bestimmt zurückliegt, nicht mehr angeben“, heißt es wörtlich im Antragstext. Parteiausschlussverfahren aufgrund verschwiegener früherer Mitgliedschaften in extremistischen Vereinigungen würde damit weitgehend die Grundlage entzogen.
In eine andere Richtung will der Antrag dagegen die Unvereinbarkeitsliste sogar erweitern: Neu aufgenommen werden sollen „sämtliche Gruppen, die unseren Grundüberzeugungen entgegenstehen“. Als einziges konkretes Beispiel nennt der Wortlaut des Antrags die „Grünen“: Diese Partei sei „anti-deutsch“ und arbeite „an der Zerstörung der ethnisch-kulturellen, demographischen, sprachlichen und wirtschaftlichen Grundlagen Deutschlands“.