Eigentlich sollten ab Juli ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, niedrigere Sozialleistungen als das „Bürgergeld“ bekommen. Jetzt könnte allerdings ein Bund-Länder-Streit für einen Aufschub dieser Kürzungspläne sorgen.
Zwischen Bund und Ländern dauert der Streit über die finanzielle Unterstützung ukrainischer Bürger in Deutschland an. Hintergrund: Das Bundeskabinett hatte im November vergangenen Jahres entschieden, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstelle des „Bürgergelds“ erhalten sollen. Dieser sogenannte Rechtskreiswechsel sollte eigentlich ab dem 1. Juli gelten, doch der Konflikt zwischen Bund und Ländern gefährdet den Zeitplan. Das könnte finanzielle Folgen für den Bund haben.
Denn: Zuletzt erhielten rund 55.000 im Ausländerzentralregister erfasste ukrainische Flüchtlinge existenzsichernde Leistungen, in der überwiegenden Zahl der Fälle „Bürgergeld“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier hervor.
Derzeit sind die Fronten verhärtet, weil die Bundesländer es ablehnen, die mit der Gesetzesänderung verbundenen finanziellen Belastungen auf Länderseite zu tragen. Das ist durchaus nachvollziehbar: Für das „Bürgergeld“ ist der Bund zuständig. Finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die für Alleinstehende etwa 120 Euro weniger im Monat ausmacht, muss dagegen aus den Haushalten der Länder bestritten werden. Vereinbart war, dass der Bund die mit der Gesetzesänderung verbundenen finanziellen Lasten für die Länder voll ausgleicht. Die Bundesregierung ist dazu aber nur noch mit Einschränkungen bereit.
Fazit: Gibt es keine Einigung, dürfen sich Ukrainer vorerst weiter über das höhere „Bürgergeld“ freuen!