Die Bundesregierung will Internetanbieter verpflichten, IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Damit sollen Behörden Straftaten besser verfolgen können. Kritiker sprechen von „Massenüberwachung“ ohne Anlass und befürchten eine viel längere Speicherung. Die nun geplante neue Speicherpflicht soll vor allem für eine höhere Aufklärungsrate auch bei sogenannter Hasskriminalität sorgen.
Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen künftig alle von ihnen vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Kabinett auf den Weg gebracht. IP-Adressen sind eine Art Personalausweis im Internet, mit der ein Nutzer (Computer, Laptop, Smartphone) identifiziert werden kann. Da sie immer wieder neu vergeben wird, ist es ohne eine Speicherpflicht schwierig, nachträglich nachzuvollziehen, wer eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet hat.
AfD hat verfassungsrechtliche Bedenken
Auf die gespeicherten IP-Adressen zugreifen dürfen die Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein nur bei einem Anfangsverdacht auf eine bestimmte Straftat. „Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst – es ist Zeit, dass wir nachziehen“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Die AfD-Bundestagsfraktion sieht das Vorhaben kritisch. Sie hat Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten anlasslosen Speicherung von IP-Adressen.
„Massenüberwachung durch die Hintertür“
Nicht nur die AfD hat Bedenken. „Die Bundesregierung führt eine Massenüberwachung durch die Hintertür ein“, sagte die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. Denn die Speicherung erfolge aus technischen Gründen, etwa bei Glasfaseranschlüssen, „faktisch bis zu über einem Jahr“. Auch die „Grünen“ kritisieren die anlasslose Speicherpflicht.