Seit 100 Jahren überfällig: AfD will Staatsleistungen für Amtskirchen bundesweit abschaffen!

Die linksgrün-woken Amtskirchen in Deutschland sollen künftig nicht mehr von den Steuerzahlern finanziert werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der AfD-Bundestagsfraktion über „Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ vor.

Die großzügigen Staatsleistungen an die katholische und evangelische Amtskirche, also die beiden Hauptkirchen in Deutschland, sollen auf Drängen der AfD endlich auslaufen. Der AfD-Gesetzentwurf nimmt Bezug auf Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung, der insoweit in Artikel 140 des bundesdeutschen Grundgesetzes aufgegangen sei. Dem Staat sei darin die Verpflichtung auferlegt, die sogenannten Staatsleistungen an Religionsgesellschaften durch ein Gesetz abzulösen. Dieser Verfassungsauftrag bestehe nun bereits seit 1919 und sei trotz seines eindeutigen Normgehalts bis heute nicht umgesetzt worden, kritisiert die AfD und stellt fest: Ein Bundesgesetz, das die verfassungsrechtlich gebotene Ablösung der Staatsleistungen normiert, existiere bislang nicht.

Der Entwurf der AfD-Fraktion enthält unter anderem eine Festlegung eines einheitlichen Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der Staatsleistungen und der Ablösebeträge, eine Bestimmung zulässiger Ablöseformen einschließlich Einmalzahlung, gestreckter Zahlung und Sachleistung sowie eine Verpflichtung der Länder, die Ablösung innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch Abschluss rechtsverbindlicher Ablösungsverträge vorzunehmen.

Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle zur Sicherstellung eines bundesweit einheitlichen Vollzugs und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Hintergrund ist: Die meisten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals wurden im Zuge der Säkularisation die Kirchengüter in Deutschland weitgehend enteignet und verstaatlicht. Fast 100.000 Quadratkilometer Land sowie das Vermögen von Klöstern, Bistümern und Stiften wurden eingezogen. Die Säkularisation diente dazu, weltliche Fürsten für Gebietsverluste zu entschädigen, die sie auf dem linken Rheinufer an Frankreich verloren hatten. Als Gegenleistung für den Entzug der Besitztümer wurden die neuen Eigentümer, also die Landesfürsten, verpflichtet, für den Unterhalt von Kirchen, Schulen und Pfarrern aufzukommen. Dies bildet die Grundlage für die bis heute gezahlten Staatsleistungen.

Die Leistungen würden aufgrund historischer Rechtstitel aus vorkonstitutioneller Zeit erbracht, argumentiert die AfD und betont: „Sie stehen im Spannungsverhältnis zur staatlichen Neutralität und zur modernen Ausgestaltung der Religionsfreiheit.“

Die Entflechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche sei trotz des ausdrücklichen und unbedingten Verfassungsauftrags bis heute nicht erfolgt. Dem trage der Gesetzentwurf Rechnung, unterstreicht die AfD-Bundestagsfraktion.

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