Schluss mit Migrationsquoten im Staatsdienst!

Ein Gastbeitrag von Gerd Meyer-Schultze

Fast fünf Jahre hat die Berliner CDU gebraucht um die Konsequenzen aus einem offensichtlichen Verfassungsbruch der Vorgängerregierung zu ziehen. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat Auswahlverfahren für Stellen in der Staatsanwaltschaft gestoppt. Sie kritisiert die Anwendung des sogenannten Partizipationsgesetzes PartMigG. Es schreibt vor, Bewerber aufgrund ihrer Herkunft zu bevorzugen.

Hintergrund der „Notbremsung“ jetzt ist ein Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass Teile des Berliner Partizipationsgesetzes verfassungswidrig sein könnten, da sie gegen das Prinzip der Bestenauslese verstoßen.

Das Gesetz, das 2021 unter Rot-Rot-„Grün“ beschlossen wurde, um die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern, spaltet nun die schwarz-rote Rathaus-Regierung. Die Kritiker (allen voran CDU) fordern eine Änderung oder sogar Abschaffung.

Dreh- und Angelpunkt ist die Vorschrift, dass bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst „mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen“ sind, „wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht“. Aktuell sind das etwas mehr als 40 Prozent.

Eile mit Weile

Die Folge: Ohne Ansehen von Eignung und Qualifikation wurden in Berlin Staatsanwälte und Richter ernannt, die anderswo im Justizdienst eigentlich nichts zu suchen hätten. Dass die Berliner CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) nun den PartMigG-Irrsinn stoppt, ist ehrenwert: „Better late than never!“

Man fragt sich allerdings, wieso erst jetzt. Auch ohne „Gutachten“ hätte schon ein Blick ins Grundgesetz genügt. Dort heißt es in Artikel 33 Absatz 5, dass im Öffentlichen Dienst die Personalauswahl „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln“ ist.

„Wo uns der Schuh drückt“ – Die neue Kolumne beim DeutschlandKURIER🇩🇪 von Gerd Meyer-Schultze

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge