Nach der Ankündigung des früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, er werde bei der geheimen Wahl des Ministerpräsidenten Mitte Dezember den Plenarsaal entgegen dem Beschluss seiner Fraktion nicht verlassen, wird in Magdeburg über weitere CDU-Abtrünnige spekuliert. Damit könnte die von Ulrich Siegmund (AfD) angestrebte absolute Mehrheit bereits im ersten Wahlgang näher rücken, auch wenn Heuer sein Abstimmungsverhalten offen gelassen hat.
Ulrich Siegmund fehlen im ersten Wahlgang und gegebenenfalls auch in einem zweiten Wahlgang mindestens drei Stimmen zur erforderlichen absoluten Mehrheit. Die AfD verfügt über 39 Sitze. Die absolute Mehrheit liegt bei 42 Stimmen.
Die CDU-Fraktion hatte mit 14 Stimmen bei einer Enthaltung, die von Heuer, beschlossen den Saal zu verlassen. An einem möglichen dritten Wahlgang wollen die CDU-Abgeordneten aber teilnehmen. Der frühere CDU-Fraktionschef Heuer erklärte nun, dass ein solcher Auszug einer Vorfestlegung gleichkomme und das Prinzip der geheimen Wahl untergrabe, weil dadurch eine Enthaltung der Abgeordneten faktisch offengelegt werde.
Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen rund um die Wahl des Ministerpräsidenten, die gut drei Monate nach der historischen Landtagswahl geplant ist.
► Wie läuft die geheime Wahl ab?
Die einzeln aufgerufenen Abgeordneten erhalten einen Stimmzettel, kreuzen ihre Entscheidung in einer Wahlkabine an und werfen den gefalteten Zettel in die Wahlurne. Bei der Auszählung lässt sich nicht feststellen, wie einzelne Abgeordnete abgestimmt haben.
► Wie viele Wahlgänge sind möglich?
Insgesamt sieht die Landesverfassung bis zu drei Wahlgänge vor. Im ersten und zweiten Wahlgang braucht ein Kandidat die absolute Mehrheit – also die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags (mindestens 42 von 83 Stimmen insgesamt). Sollte ein zweiter Wahlgang nötig werden, muss dieser laut Landesverfassung innerhalb von sieben Tagen stattfinden. Kommt auch hier nicht die nötige Mehrheit zustande, stimmt der Landtag innerhalb weiterer 14 Tage über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ab – und somit über die Auflösung des Landtags und Neuwahlen. Auch hierfür ist die absolute Mehrheit erforderlich.
Wird die Auflösung nicht mit 42 Stimmen beschlossen, folgt sofort ein dritter Wahlgang. Dann würde Ulrich Siegmund die Mehrheit der abgegebenen Stimmen reichen, da Enthaltungen nicht mitzählen.
► Ist der Landtag bei einem Auszug der CDU-Abgeordneten überhaupt beschlussfähig?
Ja! Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mindestens 42 Abgeordnete anwesend sind. Verlässt die CDU den Saal, hat das auf die erforderliche Mehrheit keine Auswirkungen. Hintergrund: Die 15 CDU-Abgeordneten sollen im ersten Wahlgang den Plenarsaal verlassen. Das hat die Fraktion Mitte Oktober mehrheitlich beschlossen. Die eigenen Abgeordneten werden von der Fraktionsführung unter Noch-Ministerpräsident Sven Schulze also quasi in Schutzhaft genommen – aus Sorge, mehrere könnten für Ulrich Siegmund stimmen.
Ex-Fraktionschef Guido Heuer enthielt sich bei der Abstimmung in der Fraktion aufgrund rechtlicher Bedenken – jetzt hat er sich offen gegen den Beschluss gestellt. Er führt dafür grundsätzliche demokratische Gründe ins Feld.
► Wie will sich das BSW verhalten?
Das BSW hat angekündigt, sich bei der Wahl des Ministerpräsidenten enthalten zu wollen. AfD-Kandidat Siegmund erklärte allerdings Ende September, man sei in konstruktiven Gesprächen mit anderen Parteien und auch einzelnen Abgeordneten. Er betonte: „Ich würde ja nicht in die Wahl des Ministerpräsidenten hineingehen, wenn ich die Stabilität nicht vorher als Gewissheit hätte.“ Mehr verriet er nicht.
► Wieso will die CDU an einem dritten Wahlgang doch teilnehmen?
Würde die CDU auch einen dritten Wahlgang boykottieren, entstünde folgende Situation: Das BSW könnte sich wie angekündigt enthalten; SPD, „Grüne“ und Linke stimmen gegen Siegmund. Das rechnerische Ergebnis wären 39 zu 24 Stimmen und Ulrich Siegmund wäre doch noch gewählt.
► Was passiert bei einem theoretischen Patt?
Würden CDU, SPD, „Grüne“ und Linke geschlossen gegen den AfD-Kandidaten stimmen und das BSW sich enthalten, stünde es 39 zu 39. Das würde aber mindestens voraussetzen, dass auch Guido Heuer gegen Siegmund stimmt. Wie es dann weitergeht, regelt die Verfassung nicht.
Verfassungsrechtlern zufolge könnte theoretisch dann so lange weiter gewählt werden, bis sich eine einfache Mehrheit findet. Allerdings: Ulrich Siegmund will es gar nicht so weit kommen lassen. Er strebt erklärtermaßen eine frühzeitige absolute Mehrheit, möglichst im ersten Wahlgang, an!