Der aus Sicht der Bundesregierung Sabotageangriff auf den Flughafen Leipzig/Halle Anfang August hätte weitreichende Folgen für die NATO haben können. Laut einem Bericht des „Wall Street Journal“ soll im Kanzleramt erwogen worden sein, im Falle von Todesopfern Artikel 5 des Nordatlantikpakts in Anspruch zu nehmen. Dieser sieht eine gegenseitige Beistandspflicht aller Verbündeten im Falle eines Angriffs vor.
Die Bundesregierung macht Russland für den behaupteten Drohnenangriff verantwortlich, ohne dafür allerdings Beweise vorgelegt zu haben. Bisher wurde Artikel 5 nur einmal nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA aktiviert. Die Unterstützung eines angegriffenen Mitgliedstaates kann demnach von diplomatischen Sanktionen bis hin zu militärischer Hilfe reichen.
Moskau hat wiederholt bestritten, an Sabotageoperationen in Europa beteiligt zu sein. Auch zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle wies Russlands Präsident Wladimir Putin bereits Anfang September auf fehlende Beweise hin. „Wo sind die Beweise?“, fragte er.
US-Außenminister Marco Rubio warnte kürzlich davor, dass sich der Ukraine-Krieg rasch in einen viel umfassenderen und gefährlicheren Konflikt verwandeln könne, sollte die NATO ins Spiel kommen.