„Gesundheitsreform“: Versicherte müssen deutlich mehr zahlen – Auch Verbraucher werden abgezockt

Die knapp 60 Millionen Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen auch künftig fast ausschließlich die Gesundheitskosten für „Bürgergeld“-Empfänger und sogenannte Flüchtlinge tragen. Das geht aus dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur sogenannten „Gesundheitsreform“ hervor. Auf Versicherte kommen erhebliche Mehrbelastungen zu. Verbraucher werden vorgeblich im Dienste der Gesundheit mit einer neuen Zuckersteuer und höheren Tabaksteuern abgezockt. Ein Überblick.

2027 sollen insgesamt 16,3 Milliarden Euro gespart werden. Ursprünglich waren Einsparungen in Höhe von knapp 20 Milliarden Euro geplant. Was gilt künftig?

Lohnfortzahlung: Das Krankengeld wird nun doch nicht gekürzt. Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, soll weiterhin 70 Prozent des Bruttogehalts bekommen.

Teil-Krankschreibung: Versicherte können bei Krankheit freiwillig teilweise weiterarbeiten – zu 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit. Dafür wird ein neues Modell eingeführt: „teilweise arbeitsunfähig“.

Höhere Zuzahlung für Medikamente: Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt von fünf auf mindestens 7,50 Euro und von zehn auf maximal 15 Euro pro Packung.

Ehepartner: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Ab 2028 sollen Versicherte für mitversicherte Ehepartner zusätzlich zahlen – 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Zuvor waren 3,5 Prozent gefordert. Ausnahmen gelten etwa für Familien mit Kindern bis zu sieben Jahren, Pflegefälle oder Rentner. Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.

Höhere Beiträge: Wer besser verdient, muss mehr zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 einmalig um rund 300 Euro steigen – von aktuell 5.812,50 Euro auf 6.112,50 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur Krankenkasse fällig – nur das Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Bei einem Bruttojahresgehalt von 74.400 Euro bleiben so rund 200 Euro weniger netto im Jahr.

Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben – das ist die Einkommensgrenze, ab der man in die private Krankenversicherung wechseln darf. Damit sollen rund 100.000 weniger Versicherte in die PKV abwandern.

Zuckersteuer/Tabaksteuer: Ab 2028 soll eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke gelten. Die Höhe der Abgabe ist noch offen. Eine Expertenkommission hatte vorgeschlagen, dass eine Dose Cola zum Beispiel 13 Cent teurer werden sollte. Auch die Tabaksteuer soll steigen, vorgeblich zum Ausgleich für Spritpreis-„Entlastungen“. Eine Packung Zigaretten könnte dann 1,20 Euro mehr kosten.

Ärzte, Krankenhäuser: Der Großteil der „Reformkosten“ (11,3 Milliarden Euro) entfällt auf Kliniken, Ärzte und Pharma-Hersteller. Unter anderm die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat massiven Widerstand angekündigt. Es drohen noch mehr Schließungen von Krankenhäusern.

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