Beamte mit AfD-Parteibuch werden in Sachsen künftig unter verschärfte Beobachtung gestellt. Schlimmstenfalls droht ein Berufsverbot. Das sieht der bereits vor einem Jahr beschlossene sogenannte „Handlungsleitfaden“ der schwarz-roten Minderheitsregierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) vor, der jetzt nach Zustellung an die Behördenchefs für alle Landesministerien und Landesdienststellen verbindlich gilt. Ausgenommen ist bislang die Polizei, für die laut Dresdner Innenministerium gesonderte Vorgaben geplant sind.
Zwar gilt laut „Leitfaden“ eine bloße Parteimitgliedschaft nicht als Verstoß gegen die Verpflichtung zur Verfassungstreue. Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verdacht können aber beispielsweise eine Kandidatur bei Wahlen oder eine öffentliche Unterstützung der AfD in sozialen Medien sein. Dafür muss dem Beamten in einem Disziplinarverfahren „planmäßiges werbendes Agieren oder gar Agitieren“ nachgewiesen werden.
Allerdings: Vorgesetzte dürfen eine Parteimitgliedschaft nicht ohne Anlass erfragen oder recherchieren. Es muss eine konkrete Denunziation von dritter Seite vorliegen. Dabei kann es sich etwa um Pressefotos handeln, die eine Beamtin oder einen Beamten als Teilnehmer bei einer AfD-Kundgebung zeigen. Für eine dienstrechtliche Ahndung muss sich zudem „aus der Gesamtschau der Pflichtverletzungen und des Persönlichkeitsbildes eine innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ ergeben. In diesem Fall drohen Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem öffentlichen Dienst.