Ein 𝕏-Nutzer geriet in das Visier des klagewĂĽtigen Ex-Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck („GrĂĽne“). Dieser hatte wegen der ihm zugedachten Bezeichnung als „Vollidiot“ geklagt. Das Amtsgericht im niederbayerischen Passau erkannte darin nun laut Urteil „keine strafbare Beleidigung“.
In dem 𝕏-Beitrag hieĂź es in Bezug auf den Ex-Kanzlerkandidaten der Ă–kosozialisten wörtlich: „Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunde richtet.“
Nach Angaben der Anwaltskanzlei des 𝕏-Nutzers urteilte das Amtsgericht Passau wie folgt: Der Kommentar sei nicht strafbar – weder nach dem allgemeinen Beleidigungsparagrafen 185 des Strafgesetzbuches noch nach Paragraf 188 StGB, der ein verschärftes StrafmaĂź bei Verleumdung von Personen des politischen Lebens vorsieht. Diese umstrittene Rechtsnorm wird oft auch als „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ bezeichnet.
FĂĽr eine Verurteilung fehlte es aus Sicht des Gerichts vor allem an der notwendigen Voraussetzung, das öffentliche Wirken des Politikers „erheblich zu erschweren„, so die BegrĂĽndung. Ausschlaggebend fĂĽr den Freispruch sei zudem die begrenzte Reichweite des Kommentars, die nicht ausreiche, um eine relevante Wirkung im politischen Raum zu entfalten.
Mit nachweislich rund 800 Strafanträgen allein in den Jahren 2023 und 2024 gegen ihm zugedachte Werturteile in den sozialen Medien erwies sich der gescheiterte Kanzlerkandidat der „Grünen“ als ein Spitzenreiter unter den klagewütigen Altparteien-Politikern.
Habeck demonstrierte damit nicht nur seine narzisstische Dünnhäutigkeit, sondern auch seine befremdliche Einstellung zum Thema Meinungsfreiheit.Letztendlich stellte er seine anmaßende Abgehobenheitbezüglich einer vermeintlichen Sonderstellung und Unantastbarkeit von Politikern unter Beweis.