Martin Sichert (AfD): Höchste Zeit für einen Corona-Untersuchungsausschuss – Bayern stellt Bußgeldverfahren ein

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, hat es begrüßt, dass sich jetzt auch die Gruppe der Wagenknecht-Partei BSW im Deutschen Bundestag der Forderung der AfD nach einem Corona-Untersuchungsausschuss angeschlossen hat. Zu einem entsprechenden an alle Fraktionen versendeten Antrag der BSW-Gruppe („Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Corona-Zeit“) erklärte Sichert namens der AfD-Bundestagsfraktion: 

„Es freut uns, dass es bei der Gruppe BSW – wenn auch erst wenige Tage vor der Wahl in Brandenburg – einen Sinneswandel gegeben hat. Noch vor einem Jahr haben Abgeordnete vom BSW, die damals noch der Fraktion der Linken angehörten, einen inhaltlich nahezu identischen Antrag unserer Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geschlossen abgelehnt. Es ist höchste Zeit endlich für eine umfangreiche Aufarbeitung der unsäglichen Corona-Politik zu sorgen.“

Söder (CSU verkündet Bußgeld-Amnestie, rückt aber keine Akten raus

Rund 20 Monate nach dem Ende der letzten Corona-Beschränkungen in Bayern sollen alle noch offenen Bußgeldverfahren im Freistaat eingestellt werden. Das betrifft laut Bayerischem Rundfunk (BR) tausende Verfahren. 

Lange galt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) als „Corona-Hardliner“. Im Freistaat gab es vielfach strengere Beschränkungen als in anderen Teilen Deutschlands. Anfang 2023 liefen nach fast drei Jahren die letzten Corona-Regeln aus, jetzt will Söder eine Art Schlussstrich ziehen: Alle noch offenen Bußgeldverfahren in Bayern sollen eingestellt werden, wie der Ministerpräsident bei der CSU-Fraktionsklausur im oberfränkischen Kloster Banz ankündigte. Eine Freigabe ihrer Corona-Akten lehnt die Staatsregierung indes ab.

Hohe Bußgelder in Bayern

Einen ersten Corona-Bußgeldkatalog gab es in Bayern bereits im Frühjahr 2020, im Laufe der Zeit wurde er immer wieder an die gerade geltenden Regeln angepasst. Für das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund wurden anfangs 150 Euro fällig, für Verstöße gegen die Maskenpflicht später 250 Euro. Einen Regelsatz von 500 Euro sah der bayerische Bußgeldkatalog für das Feiern auf öffentlichen Plätzen vor, bis zu 5.000 Euro sollten Unternehmen oder Betriebe im Fall eines Verstoßes zahlen.

Laut dem Gesundheitsministerium in München wurden bis Ende Juli mehr als 240.000 Verfahren abgeschlossen. Dabei ging es um Bußgelder in einer Gesamthöhe von mehr als 42,2 Millionen Euro.

 

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