Klarstellung aus Karlsruhe: Machtkritik ist von der Meinungsfreiheit gedeckt

„Kritik an der Regierung ist erlaubt“ –dass diese Feststellung im besten Deutschland aller Zeiten zur Schlagzeile taugt, ist allein schon ein Hinweis, was in diesem Land so falsch läuft. Um so wichtiger das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es eine Lanze für die Meinungsfreiheit bricht und der Bundesregierung einen gepflegten Satz Ohrfeigen mitgibt.

Die Karlsruher Richter haben der Verfassungsbeschwerde des Journalisten Julian Reichelt gegen ein von der Bundesregierung erwirktes Maulkorb-Urteil des Berliner Kammergerichts vollumfänglich stattgegeben. Reichelt hatte in einem Tweet auf „X“ einen Artikel seines Magazins „Nius“ kommentiert: „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“.

Die Bundesregierung, vertreten durch das Entwicklungshilfeministerium, wollte ihm diese Aussage verbieten lassen: Das sei eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, weil die Bundesregierung ja kein Geld an die Taliban überweise, sondern an die in Afghanistan tätigen Hilfsorganisationen. In dem von Reichelt verlinkten Artikel wird das allerdings durchaus erwähnt und kritisiert, wo das Geld am Ende dann tatsächlich landet.

Das Kammergericht Berlin hatte noch dem Wunsch der Regierung entsprochen, das Bundesverfassungsgericht zerreißt die Entscheidung in der Luft. Vor allem die grundsätzlichen Bemerkungen der Karlsruher Urteilsbegründung haben es in sich: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“

Im nächsten Satz treten die Verfassungsrichter indirekt das Konstrukt „Delegitimierung des Staates“ in die Tonne, auf das Innenministerin Nancy Faeser und ihr Inlandsgeheimdienstchef Thomas Haldenwang ihre Zensurbestrebungen aufbauen: „Zwar dürfen grundsätzlich auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermögen. Ihr Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen“.

Und wer es immer noch nicht verstehen will, bekommt es vom Bundesverfassungsgericht noch einmal schwarz auf weiß: Meinungsfreiheit ist das Fundament der freiheitlichen Demokratie und kein von oben gewährter Gnadenakt, und sie schließt die Kritik an der Regierung und an den Mächtigen nicht nur ein, sondern ist gerade und vor allem dafür gedacht.

Oder, in den Worten des Karlsruher Urteils: „Das Gewicht des für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.“

Die Bundesregierung sei „mit ihrem offensichtlich verfassungswidrigen Versuch gescheitert, einem Journalisten mit gerichtlicher Hilfe eine Meinungsäußerung zu verbieten“, kommentiert Anwalt Joachim Steinhöfel das Urteil. Faeser, Haldenwang und sämtliche Regierungspolitiker sollten sich den Text der Entscheidung ausdrucken und gerahmt über den Schreibtisch hängen.

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