Neue Riesenpleite für die Ampel: Corona-Milliarden dürfen nicht fürs „Klima“ verausgabt werden!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Chaos-Ampel untersagt, die einst für die Bewältigung der sogenannten Corona-Krise gedachten Milliarden heute zweckentfremdet für den sogenannten Klimaschutz auszugeben! Damit bricht der ohnehin zusammengetrickste fragile Bundeshaushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das Karlsruher Urteil erschüttert zugleich die Fundamente der Ampel-Regierung!

Hintergrund: Der Bundeshaushalt 2021 wurde unter Umgehung der Schuldenbremse mit 60 Milliarden Euro aufgestockt – bei Notlagen wie der sogenannten Corona-Krise damals war das grundsätzlich möglich. Aber durfte der Bund das Geld später für den „Klimaschutz“ nutzen? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sah das kritisch und zog vor das Bundesverfassungsgericht.

Die höchsten Richter haben nun geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der „Corona-Krise“ gedachte Gelder NICHT für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands am Mittwoch (15. November) in Karlsruhe. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, betonte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung des Urteils (Az. 2 BvF 1/22).

Damit hat die Abriss-Ampel ein neues Riesenproblem: SPD, „Grüne“ und FDP wollten die nicht gebrauchten Corona-Milliarden für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichteten das Geld mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag klagten dagegen in Karlsruhe, weil aus ihrer Sicht (wie auch aus Sicht der AfD!) auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.

Eine Konsequenz des Urteils: Woher soll jetzt das Geld für den Wärmepumpen-Murks von Robert Habeck („Grüne“) kommen?

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