„Ampel“-Chaos voraus: Bundestag stimmt neuen Corona-Regeln zu!

Der Bundestag hat am Freitag (18.März) dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem ab Sonntag (20.März) die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben wegfallen sollen – die Betonung liegt auf „sollen“! Zunächst gilt ohnehin eine Übergangsfrist bis zum 3. April, in der sich de facto wenig bis nichts ändern dürfte. Ob es danach wirklich zu substanziellen Lockerungen kommt, ist in das Belieben der Bundesländer gestellt. 

An die Stelle der bisherigen Corona-Regeln sollen künftig sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern treten. Darüber hinausgehende schärfere Einschränkungen sind mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente in Infektions-„Hotspots“ möglich. Für die Vorlage der Ampel-Koalition stimmten 388 Abgeordnete, 277 waren dagegen. Es gab zwei Enthaltungen.

Schon jetzt zeichnet sich ein neues Corona-Chaos ab: Zahlreiche Bundesländer haben aufgrund hoher Inzidenzen bereits angekündigt, auch nach der Übergangsfrist, die am 2. April 2022 endet, weitreichende Einschränkungen wie 2G- und 3G-Regeln sowie Maskenpflicht u.a. auch im Einzelhandel beibehalten zu wollen. Im Prinzip ändert sich also gar nichts – der Bund hat lediglich den Ländern den „Schwarzen Peter“ zugeschoben.

Praktisch kann sich jedes Bundesland selbst zu einem landesweiten „Hotspot“ erklären – zum Beispiel unter dem Vorwand, es drohe eine Überlastung des Gesundheitswesens (die in den vergangenen zwei Jahren regelmäßig ausgeblieben ist). Es können einzelne Maßnahmen aber auch regional oder nur auf kommunaler Ebene gelten. Bedeutet: Die Rechtslage kann sich von Stadtgrenze zu Stadtgrenze und von Landkreis zu Landkreis ändern.

Veranstalter vermissen Planungssicherheit

Vor allem die schwer gebeutelte Veranstaltungswirtschaft, bis zum Ausbruch der Corona-Hysterie der sechstgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland, blickt mit Sorge auf das absehbar neue Tohuwabohu. Denn nur vordergründig erscheinen die Neuregelungen als großer Befreiungsschlag. In einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten haben die Verbände der Veranstaltungswirtschaft klargemacht: Eine für diese Branche so wichtige Planungssicherheit sei mit den beschlossenen Änderungen nicht gegeben. Zudem seien die Regelungen ohnehin nur bis zum 23. September 2022 befristet und der weitere Fortgang im Herbst völlig offen.

„Der seit zwei Jahren durch die Corona-Eindämmungsmaßnahmen extrem hart getroffenen Branche fehlt nach wie vor die langfristige Perspektive. Sollten keine weitergehenden Änderungen beschlossen werden, ist eine Rückkehr zur Normalität nicht in Sichtweite“, beklagt Marcus Pohl, Vorsitzender der „Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft“ (isdv ). 

Michael Kynast, Chef des Fachverbandes Messen und Ausstellungen (FAMA) kritisiert: „Überregionale Messen und Veranstaltungen mit langem Planungsvorlauf werden von der kurzfristigen Lockerung nur bedingt profitieren können, da nicht geklärt ist, ob und wie beispielsweise ausländische Messebesucher und Aussteller Zugang zu den hiesigen Veranstaltungsstätten bekommen werden.“

FAZIT: Die „neue Freiheit“ dürfte unterm Strich die alte Unfreiheit sein – mit einem Unterschied: Das Chaos wird noch größer als vorher!

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