Der Rechtsanwalt und Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, der den DK🇩🇪-Chefredakteur David Bendels im Berufungsverfahren des „Faeser-Meme“-Prozesses vor dem Landgericht Bamberg vertrat, zieht Bilanz: Das erstinstanzliche Urteil war „rechtswidrig“ – der Freispruch überfällig.
Vosgerau erklärt im exklusiven Deutschland-Kurier🇩🇪-Interview, warum § 188 StGB („Politiker-Verleumdung“ / „Majestätsbeleidigungs“-Paragragh) verfassungswidrig ist!
Ein Insider-Blick auf Justiz, den Kampf um die Meinungsfreiheit und die Chancen der Abschaffung des § 188!