Kriegstreiberei: Merz sieht Deutschland zwischen „Krieg und Frieden” – CDU-Politiker will „Spannungsfall“ ausrufen

Auf was wollen die da in Berlin die Deutschen vorbereiten? Nach Drohnenflügen unklarer Herkunft auch über Schleswig-Holstein spricht die Bundesregierung von einer ernsthaften Bedrohung für die nationale Sicherheit. Kanzler Friedrich Merz (CDU) wertet den Vorgang als Verletzung des deutschen Luftraums. Eine Anschuldigung, die sich – allerdings ohne konkrete Beweise – direkt gegen Russland richten dürfte.

In seiner Einschätzung der Sicherheitslage geht der Kanzler noch einen Schritt weiter. Deutschland befinde sich derzeit in einer Grauzone – nach seinen Worten „weder im Krieg noch im Frieden”. Ähnlich äußerte sich zuletzt auch Außenminister Johann Wadephul (CDU). Er sagte: „Wir leben nicht mehr in einem vollständigen Frieden.“

Nach mehreren Sichtungen von angeblich russischen Drohnen an der Nato-Ostflanke sowie auch über Deutschland fordert CDU-Oberkriegstreiber Roderich Kiesewetter bereits die Ausrufung des „Spannungsfalls“.

Was ist der Spannungsfall?

Der sogenannte Spannungsfall ist eine vom Deutschen Bundestag festzustellende Ausnahmelage zwischen Frieden und Verteidigungsfall. Rechtsgrundlage ist Artikel 80a Grundgesetz: Danach dürfen bestimmte Rechtsvorschriften „außer im Verteidigungsfalle“ nur angewandt werden, wenn das Parlament den „Spannungsfall“ festgestellt hat.

Eine Legaldefinition für diese Vorstufe des Verteidigungsfalles enthält das Grundgesetz nicht. Nach verbreiteter Lehre muss jedoch eine schwere außenpolitische Konfliktsituation vorliegen, die mit erhöhter Wahrscheinlichkeit in einen bewaffneten Angriff auf Deutschland münden könnte. Der Bundestag hat bei der Entscheidung jedoch einen erheblichen politischen Einschätzungsspielraum. So könnte er den „Spannungsfall“ wohl auch als Reaktion auf hybride Bedrohungen beschließen. Für die Feststellung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Der Bundesrat ist – anders als beim Verteidigungsfall – nicht beteiligt. Der „Spannungsfall“ erlaubt u.a. die Verpflichtung von Bürgern zu zivilen Hilfsdiensten.

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