Auch wenn das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit seinem Eilantrag zur Anfechtung des Wahlergebnisses vom 23.Februar vor dem Bundesverfassungsgericht, wie zu erwarten, aus formal-juristischen Gründen gescheitert ist, bleibt abzuwarten, ob das endgültige amtliche Wahlergebnis Bestand haben wird. Das BSW kann nun Einspruch beim Bundeswahlausschuss des Deutschen Bundestages einlegen, um eine Neuauszählung zu erreichen.
Sollte die Wagenknecht-Partei doch noch die knapp verfehlte Fünf-Prozent-Hürde überspringen, hätte das weitreichende Folgen für die Mehrheitsverhältnisse im 21. Deutschen Bundestag: eine mögliche ohnehin nur wacklige schwarz-rote Koalitionsmehrheit von 13 Stimmen wäre futsch!
Knapp drei Wochen nach der Bundestagswahl wird heute, 14.März, das amtliche Endergebnis festgestellt und veröffentlicht. In der Regel entspricht das amtliche Endergebnis dem vorläufigen Ergebnis, das in der Wahlnacht veröffentlicht wurde.
Am Donnerstag (13. März) war das BSW vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Wie zu erwarten, wies das höchste deutsche Gericht den Eilantrag mit Verweis auf das gesetzlich geregelte zweistufige Verfahren als unbegründet ab.
BSW-Chefin Wagenknecht bedauerte die Entscheidung und bekräftigte ihre Zweifel am Wahlergebnis. Ihre Partei war mit 4,97 Prozent knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.
Brisant: Aufgrund der von den Bundesländern der Bundeswahlleiterin gemeldeten amtlichen Endergebnisse hat sich die Zahl der gültig abgegebenen Zweitstimmen insgesamt um 7.425 erhöht. Auffällig ist, dass vor allem das BSW von den nach oben korrigierten Zahlen der Landeswahlleiter profitiert: 4.277 der nachträglich festgestellten Zweitstimmen entfallen demnach auf die Wagenknecht-Partei – mehr als jede zweite der nachträglich festgestellten Zweitstimmen!