„Angriffe auf Grüne“: Wie das Innenministerium die Statistik manipuliert

Im ersten Halbjahr 2024 wurden AfD-Politiker 48 Mal Opfer von Gewalt, Politiker der „Grünen“ hingegen nur 13 Mal. Die Täter waren 42 Mal Linksextreme, nur neunmal hingegen wurden Rechtsextreme ermittelt, wie von der AfD-Bundestagsfraktion erfragte Daten der Landeskriminalämter und des Bundesinnenministeriums zeigen. Doch wie kommt es dann, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, „Grüne“ seien besonders oft Opfer von Angriffen?

Die Erklärung dürfte auf der Hand liegen: Worte, zugegeben oft nicht sehr nette Worte, klingen unter der Überschrift „Angriffe auf Politiker“ praktisch wie tätliche Angriffe bzw. sollen wohl so klingen.

Dazu hat das Portal „Nius“ nach eigenen Angaben eine Vielzahl von absurden Beispielen aus der offiziellen Statistik „Angriffe auf Grüne“ recherchiert. Beispiele:

▶ An einem Brückengeländer über einer Autobahn hing ein Banner mit der Aussage: „Wirtschaftsminister: Atomaktenfälscher vor Gericht!“ Eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik an Robert Habeck („Grüne“), wie man zunächst hätte vermuten dürfen. Zumal ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss offiziell der Frage nachgeht, ob beim Atomausstieg Akten frisiert wurden. Dennoch wird das Banner vom Innenministerium als „Angriff“ auf die Ökosozialisten gewertet.

▶ Auf Facebook teilte eine „Tatverdächtige“ (TV) einen Beitrag einer anderen Seite mit dem Titel: „Ricarda Lang setzt Sylt-Vorfall mit Anschlag in Mannheim gleich“. Zu dem geteilten Beitrag verfasste die „TV“ zusätzlich einen Kommentar: „Ein Schlag ins Gesicht für die Hinterbliebenen des ermordeten Polizisten. Diese Frau muss wirklich mit dem Fett, das sie angesetzt hat, ihre letzte Gehirnzelle verspeist haben.“ Nicht sehr nett formuliert. Aber eine Straftat und gar ein „Angriff“?

▶ Beim Anbringen eines Wahlkampfplakats durch einen Kommunalpolitiker der „Grünen“ brachte ein vorbeifahrender Busfahrer mit einer Geste zum Ausdruck, was er vom „Geschädigten“ hält. Der Busfahrer öffnete den Mund und zeigte mit einem Finger Richtung Mund als Zeichen des Erbrechens. Auch dies ganz sicher nicht sehr freundlich, aber wohl kaum ein „Angriff“!

▶ „Der Tatverdächtige hat ein Plakat mit dem Wortlaut ‚Grüne und Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient. Der deutsche Mittelstand!‘ öffentlichkeitswirksam an der Fassade der auf seinem Privatgrundstück befindlichen Scheune angebracht.“ In der Statistik des Innenministeriums gilt das als Volksverhetzung nach § 130 StGB und damit als „Angriff“ auf die Habeck-Partei.

Die offizielle Statistik ist voll mit Fällen, in denen Menschen, die auf gut Deutsch die Schnauze voll haben, einfach mal „Dampf abgelassen“. Auch mit Worten, über die man geteilter Meinung sein mag. Worte, an die das Bundesinnenministerium ganz offensichtlich aber eine andere Messlatte anlegt als an die FDP-Kriegstreiberin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die AfD-Wähler als „Haufen Scheiße“ verunglimpfte.

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