Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September hat mit dem historischen Wahlsieg der AfD zwar klare Machtverhältnisse geschaffen, aber bislang keine stabile regierungsfähige Mehrheit. Letztlich könnte es doch auf Neuwahlen hinauslaufen. Das wäre ein nach der Landesverfassung schwieriger, aber nicht unmöglicher Weg. Ulrich Siegmund (AfD) hätte alle Trümpfe in der Hand.
Die Ausgangslage: Kaum jemand hat mit dem Einzug des BSW in den Landtag von Sachsen-Anhalt gerechnet – schon gar nicht nach dem Zerfall der Wagenknecht-Partei in Thüringen. Nun fällt dem BSW in Magdeburg nach Lage der Dinge die Rolle als „Königsmacher“ oder als „Königsverhinderer“ zu – kurzum als das sprichwörtliche Zünglein an der Waage. Klarer Regierungsauftrag für Ulrich Siegmund und die AfD hin oder her.
Einstweilen bleiben Sven Schulze (CDU) und seine SPD/FDP-Minister geschäftsführend im Amt. Die Landesverfassung sieht für diese Hängepartei keine Frist vor.
Ulrich Siegmund hat zwar erklärt, er wolle in den kommenden Tagen und wenn es sein muss auch Wochen eine stabile Mehrheit suchen – was theoretisch auch durch Übertritte von CDU-Abgeordneten zur AfD möglich wäre -, gleichzeitig behält er sich aber die Option von Neuwahlen vor. Der Weg dorthin ist kompliziert, aber Siegmund hat alle Trümpfe in der Hand.
Es gibt drei Szenarien für Neuwahlen, wie ein Blick in die Landesverfassung zeigt (Art. 65, Art. 60, Art. 73).
► Szenario eins: Fehlt einem Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten in den beiden ersten Wahlgängen, die binnen einer Woche erfolgen müssen, die absolute Mehrheit (42 von 83 Stimmen), kann der Landtag mit absoluter Mehrheit Neuwahlen beschließen. Das ist angesichts eines aus Sicht der Altparteien und des BSW dann zu befürchtenden Durchmarschs der AfD Richtung 50 Prozent zugleich das unwahrscheinlichste Szenario.
► Szenario zwei: Frühestens ein halbes Jahr nach der Wahlperiode kann sich der Landtag auf Antrag von mindestens einem Viertel der Abgeordneten mit einer Zweidrittelmehrheit selbst auflösen. Auch das dürfte, Stand jetzt, so gut wie ausgeschlossen sein.
► Szenario drei: Ein im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählter Ministerpräsident Ulrich Siegmund (etwa bei Enthaltung der fünf BSW-Abgeordneten) kann die Vertrauensfrage stellen. Der Landtag kann Siegmund das Vertrauen nur mit absoluter Mehrheit, also absehbar nur mit den Stimmen des BSW, aussprechen. Scheitert die Vertrauensfrage, folgen automatisch Neuwahlen.
FAZIT: Die Wähler könnten dann den gordischen Knoten durchschlagen. Ulrich Siegmund hat diese Möglichkeit angedeutet. Mit anderen Worten: CDU, SPD, Linke, „Grüne“, vor allem aber das nur knapp in den Landtag gekommene BSW stecken in der Zwickmühle!