Massenabgleich mit Meldeämtern: GEZ-Schergen machen Jagd auf Zwangsgebührenzahler!

Millionen Haushalten drohen Nachforderungen für den Rundfunkbeitrag (18,36 Euro monatlich). Ab sofort werden vier Wochen lang die Meldedaten von rund 73 Millionen volljährigen Einwohnern mit den Beständen des sogenannten Beitragsservice abgeglichen. Damit sollen bislang nicht erfasste Wohnungen aufgespürt werden.

Weil dem ÖRR die Beitragszahler weglaufen und die Erträge sinken, soll das Netz nun so engmaschig geknüpft werden, dass kein Bürger mehr durchschlüpfen kann. Die Behörden übermitteln Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Einzugsdaten.

Bis zum 8. Dezember sollen sämtliche Daten bei den Gebührenhäschern eingegangen sein, wo sie mit den vorhandenen Meldungen abgeglichen werden.

Wer den GEZ-Schergen bisher durchs Netz gegangen ist, gerät jetzt ins Visier: Ab dem 14. Dezember geht dann eine Flut von Drohbriefen an alle Haushalte raus, die bei dieser digitalen Massen-Rasterfahndung hängenbleiben.

Auch Personen, deren Wohnung bereits angemeldet ist, können angeschrieben werden. In diesem Fall müssen sie dem Beitragsservice die Beitragsnummer des- oder derjenigen mitteilen, der (die) den Beitrag für die Wohnung entrichtet.

Wenn für die betreffende Wohnung kein Beitragskonto existiert – etwa nach dem Auszug aus einer Wohngemeinschaft, einer Scheidung oder einer Trennung – kann das finanzielle Folgen haben. Maßgeblich für die Beitragspflicht ist grundsätzlich das Einzugsdatum. Im Rahmen des Meldedatenabgleichs kann eine rückwirkende Anmeldung frühestens zum 1. Januar 2024 erfolgen. Entsprechend können erhebliche Beitragsforderungen für zurückliegende Zeiträume entstehen.

► Wer nicht reagiert, kann automatisch angemeldet und zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgefordert werden.

Wird der Beitrag auch anschließend nicht entrichtet, kann das Verfahren weitere Stufen durchlaufen: Auf einen „Festsetzungsbescheid“ folgen eine Mahnung und im äußersten Fall ein Vollstreckungsverfahren.

Schon Millionen zahlen nicht

Hintergrund des Massenabgleichs ist der wachsende Widerstand gegen den Gebühren-Irrsinn für Böhmermann, Lanz, Illner, Miosga & Co.: Millionen verweigern die Zwangsabgabe! Dass ist längst keine bloße Vermutung mehr, sondern lässt sich schwarz auf weiß belegen. Die offiziellen Berichte des Beitragsservice zeigen ein gewaltiges Ausmaß an Zahlungsunwilligkeit: Über 3,6 Millionen Konten waren zuletzt im Rückstand. Nahezu jeder zehnte Haushalt in Deutschland bezahlt den Rundfunkbeitrag nicht pünktlich oder verweigert ihn komplett. Aktuell befinden sich rund acht Prozent aller Beitragskonten im permanenten Mahnstatus.

Neben den aktiven Verweigerern haben sich weitere rund 2,4 Millionen Bürger komplett vom System befreien lassen (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter).

Wie kann ich das System maximal nerven?

Wer die Zwangsgebühren-Schergen maximal ausbremsen will, ohne schlimmstenfalls in den Knast zu wandern, der kann auf eine kreative Kombination aus maximaler Verzögerung und analoger Kommunikation zurückgreifen. Beispiele:

1. Die Einzugsermächtigung widerrufen (der Klassiker)! Das System muss nun für jedes Quartal eine separate Zahlungsaufforderung oder einen Festsetzungsbescheid erstellen und postalisch versenden. Das kostet den Apparat Porto, Druckkosten und Bearbeitungszeit.

2. Barzahlung einfordern! Laut Bundesbankgesetz sind Euro-Banknoten das einzige uneingeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Der Effekt: Obwohl das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hat, dass die Rundfunkanstalten Barzahlung ablehnen dürfen, wenn der Aufwand zu hoch ist, führt der schriftliche Antrag auf Barzahlung zu einem enormen, individuellen Schriftwechsel und manueller Bearbeitung in der Rechtsabteilung.

3. Erst nach dem „Festsetzungsbescheid“ zahlen! Man wartet, bis der formelle Festsetzungsbescheid (inklusive einer geringen Säumnisgebühr von meist acht Euro) im Briefkasten liegt. Erst dann wird der ausstehende Betrag überwiesen. Jede Zahlungsaufforderung ist nur eine Bitte. Erst der „Festsetzungsbescheid“ ist ein Verwaltungsakt.

4. Stückelung in mehrere Cent-genaue Überweisungen mit originellem Verwendungszweck! Automatisierte Buchungssysteme gleichen die Beitragsnummer und den exakten Betrag ab. Wer fünf oder mehr Kleinstbeträge überweist oder einen Cent zu viel, stiftet maximale Verwirrung. Bestimmte Trigger-Wörter führen außerdem dazu, dass eine Zahlung gestoppt und von einem Mitarbeiter händisch geprüft werden muss. Beispiele: „Lösegeld für den Staatsfunk“, „Schutzgeld Dezember“, „Spende zur Rettung der Demokratie“, „Ablassbrief-Gebühr“. Auf keinen Fall Begriffe wie „Terror“ verwenden oder Drohungen aussprechen – das kann strafrechtliche Folgen haben.

5. Ausschließlich analog und handschriftlich kommunizieren (Briefpost)! Da der Beitragsservice versucht, alles digital und automatisiert abzuwickeln, können handschriftliche Briefe von den Scan-Systemen unter Umständen nicht fehlerfrei digitalisiert werden. Sie müssen dann von Mitarbeitern gelesen, interpretiert und händisch im System erfasst werden. Hier besteht allerdings das Risiko, dass trotzdem Vollzugsmaßnahmen (wie Mahnungen, Kontopfändungen oder Gerichtsvollzieher) drohen.

6. Akteneinsicht nach DSGVO fordern! Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jeder Bürger das Recht zu erfahren, welche Daten eine Organisation über ihn gespeichert hat. Kostet Zeit und erhöht den Arbeitsaufwand.

WICHTIG: Alle diese Maßnahmen bewegen sich im Bereich der bürokratischen Verzögerung. Wer die Gebühren am Ende überhaupt nicht zahlt und auch die Festsetzungsbescheide ignoriert, muss mit harten Konsequenzen wie Gerichtsvollziehern, Kontopfändungen, negativen Schufa-Einträgen oder im Extremfall Beugehaft rechnen. Das System schlussendlich gar nicht zu bezahlen, ist ohne rechtlichen Befreiungsgrund (wie den Bezug von Bürgergeld) dauerhaft kaum möglich.

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