Da tut sich ein gefährlicher Präzedenzfall mit noch unabsehbaren Folgen für die deutschen Steuerzahler auf: Wenn Behörden mit dem Bearbeiten der Flut von Einbürgerungsanträgen nicht schnell genug hinterherkommen, könnten sogenannte Neubürger demnächst massenweise Entschädigung verlangen!
Im aktuellen Verfahren gegen die Stadt Dresden knickte die Verwaltung vor der dreisten Untätigkeitsklage eines Migranten aus Georgien ein und zahlte eine finanzielle Entschädigung in nicht genannter Höhe – weil das Einbürgerungsverfahren angeblich zu lange dauerte.
Angesichts der ohnehin völlig überlasteten Ämter droht dieser Fall nun eine Lawine loszutreten. Experten befürchten eine massive Klagewelle von Tausenden Antragstellern, die den Steuerzahler teuer zu stehen kommen könnte. Denn: Das Gerichtsverfassungsgesetz (§ 198 GVG) sieht bei unangemessener Dauer von Verfahren Regelentschädigungen von 1.200 Euro pro Jahr der Verzögerung vor.
Das Warten auf den deutschen Pass könnte für Migranten somit auch noch zu einem lukrativen Geschäft werden!