KI-gestützte Überwachung und Präventivgewahrsam: Schwarz-„Grün“ in Schleswig-Holstein verschärft Polizeigesetz

Schleswig-Holstein plant eine umfassende Novelle des Polizeigesetzes, um die technischen Befugnisse der Ermittlungsbehörden massiv auszuweiten. Die schwarz-„grüne“ Landesregierung in Kiel will das Gesetz noch vor den Landtagswahlen im Frühjahr durch das Landesparlament peitschen.

Geplant ist unter anderem der Einsatz automatisierter Datenanalysen zur Muster- und Strukturerkennung in polizeilichen Datenbanken sowie der Einsatz von Kameras zur Erkennung „auffälligen Verhaltens im öffentlichen Raum“.

Auch soll eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von „Handy-Blitzern“ geschaffen werden: Hierbei scannt eine KI-gestützte Kamera den Verkehrsfluss stichprobenartig, um Mobiltelefone am Steuer zu identifizieren.

Auf dem Weg zum linksgrünen Polizeistaat

Eine der umstrittensten Maßnahmen betrifft den Präventivgewahrsam: Personen, bei denen eine konkrete „drohende Gefahr“ ausgeht, können nach dem neuen Entwurf auf richterliche Anordnung für bis zu zwei Monate ohne Anklage festgehalten werden. Bisher durfte die Polizei Personen zur Gefahrenabwehr nur in Gewahrsam nehmen, wenn eine vermutete Tat unmittelbar bevorstand.

Datenschützer sind alarmiert

Während Bundesländer wie Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen zur Analyse komplexer Datenbestände teilweise bereits auf umstrittene Software des US-Herstellers Palantir setzen, hat Schleswig-Holstein angekündigt, auf US-amerikanische Programme verzichten zu wollen und stattdessen eigene oder europäische Systeme zu nutzen. Datenschützer warnen vor tiefgreifenden Grundrechtseingriffen und einer unverhältnismäßigen Überwachung unbescholtener Bürger.

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