Der bundesweit bekannte Podcaster Ben Berndt geht jetzt juristisch gegen die Zensuraufsicht in Nordrhein-Westfalen vor. Die Landesanstalt für Medien in Düsseldorf will dem reichweitenstarken Podcaster nach eigenen Worten wegen seines spektakulären Interviews mit dem AfD-Politiker Björn Höcke „an die Wäsche“. Berndt setzt sich mit Hilfe des Hamburger Medienanwalts Joachim Steinhöfel zur Wehr.
Exakt vier Stunden und 36 Minuten dauerte das im Mai 2026 im Podcast „ungeskriptet“ veröffentlichte Gespräch von Ben Berndt mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke. Das ungekürzte Video sorgte bundesweit für großes Aufsehen und erreichte in nur wenigen Tagen Millionen Aufrufe auf YouTube und auf den einschlägigen Plattformen.
Nun fordert die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien, eine sogenannte Anstalt des öffentlichen Rechts, Ben Berndt ultimativ auf, die viel gesehene Folge nachträglich zu ändern. Nicht nur das: Der Medienunternehmer, der in Köln arbeitet, soll all seine rund 300 Podcasts überprüfen und Aussagen gegebenenfalls einordnen oder „richtigstellen“.
Konkret geht es im Gespräch mit Höcke um die Passage, die sich um die Strafverfahren gegen den AfD-Politiker wegen seines wiederholt geäußerten Ausrufs „Alles für Deutschland“ dreht.
„Keinerlei rechtliche Relevanz“
Inzwischen lässt sich Benjamin Berndt von dem Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten, der kürzlich selbst bei „Ungeskriptet“ aufgetreten war. In dessen Antwortschreiben heißt es, die Ausführungen der Landesmedienanstalt hätten „keinerlei rechtliche Relevanz“. Die anwaltliche Stellungnahme liegt der „Welt“ vor.
Die Landesanstalt für Medien NRW sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“, schreibt Steinhöfel und liest der sogenannten Anstalt des öffentlichen Rechts gehörig die Leviten: „Sie maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungswegen nicht zusteht.“ Der Staat habe der Presse „nicht die Kriterien für das zu diktieren, was er für ‚journalistische Sorgfalt‘ hält“. Steinhöfel stellt klar, dass Berndt der Aufforderung zu einer Inhaltskontrolle nicht nachkommen werde.
Dann wird der gefürchtete Hamburger Medienanwalt grundsätzlich: „Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nimmt die Funktion einer Zensurbehörde wahr.“
Dazu muss man wissen: Die Landesmedienanstalten kontrollierten ursprünglich private Rundfunksender. Mit dem Medienstaatsvertrag kam die Aufgabe hinzu, bei Telemedien – also Angeboten im Internet – ebenfalls die Einhaltung von staatlichen Standards zu sichern.
Zudem stuft die Landesmedienanstalt den erfolgreichen Podcaster als Journalisten ein. Berndt selbst sieht sich nicht so: „Ich bin Unternehmer, ich habe BWL studiert.“ Der Podcaster betont, dass er sich einfach nur mit Menschen unterhalten wolle. Was in Maulkorb-Deutschland offenbar keine Selbstverständlichkeit mehr ist.