Das EU-Parlament und die 27 Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, Abschiebezentren in Drittstaaten einzurichten. Das teilte die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mit. In den sogenannten „Return Hubs“ außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die zunächst nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können.
Die Zentren sind Teil einer neuen Rückführungsverordnung. Die Verordnung umfasst auch neue Regeln, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Außerdem kann (muss nicht) ihnen künftig EU-weit Unterhalt gekürzt werden. Auch die Beschlagnahme von Reisedokumenten wird möglich.
Bleibt die spannende Frage, ob Deutschland es dieses Mal genauso eilig mit der Umsetzung von EU-Recht hat wie beispielsweise bei Zensur-Verordnungen. Sogenannte Menschenrechts-Organisationen und linksgrüne Kirchenverbände warnen prompt vor einer „Kriminalisierung der Migration“.