Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) hat alle Patrioten des Kontinents aufgerufen, sich mit ihrer Unterschrift dem „Save Europe Act“ (Rettet Europa Akt) anzuschließen. Die beim 2. Europäischen Remigrations-Gipfel „RESUM 26“ am Wochenende in Porto (Portugal) vorgestellte Initiative fordert einen vollständigen Stopp von Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten sowie die rechtsverbindliche Umsetzung von „Remigration“ (Rückführung von illegalen Migranten) per Gesetz.
Das Ziel ist ehrgeizig, aber nicht unerreichbar: Angepeilt werden europaweit 1 Million Unterschriften, um die Europäische Kommission zu zwingen, sich offiziell mit dem Thema zu befassen.
Der Begriff „Act“ fungiert hierbei nicht als bereits beschlossenes Gesetz, sondern als Name für eine politische Gesetzesinitiative von europäischen Bürgern.
Der pro-europäische Aktivist Martin Sellner (Österreich) und die rechtskonservative Bloggerin Eva Vlaardingerbroek (Niederlande) hatten die Kampagne am Wochenende beim „RESUM 26“ in Porto vorgestellt (der Deutschland-Kurier berichtete ausführlich).
Sellner schreibt auf X: „Es ist Zeit zum Handeln!“ Eva Vlaardingerbroek mahnt: „Es ist zwei Minuten vor Mitternacht. Die Zeit des Redens ist vorbei. Jetzt ist die Zeit des Handelns!“
Unterschreiben auch Sie – hier: https://www.save-europe-act.com/
Die Grundsatzerklärung der Initiative „Save Europe Act“:
I. Präambel
Wir, die Völker Europas,
getragen von einer tiefen Liebe zu unseren Nationen, unseren Nachkommen und unserer gemeinsamen Zivilisation sowie von dem Bewusstsein unserer Verantwortung für deren Zukunft, wenden uns an die Europäische Kommission.
In Anerkennung dessen, dass die angestammten Völker Europas, bestehend aus den ethnischen, kulturellen und sprachlichen Gemeinschaften der Mitgliedstaaten, ein unveräußerliches Recht auf die Bewahrung ihrer kollektiven Identität, ihres Erbes und ihrer Lebensweise besitzen, wie es in den Grundsätzen nationaler Souveränität und des Selbstbestimmungsrechts der Völker verankert ist;
II. Erwägungsgründe
1. In Anerkennung dessen, dass Artikel 4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union die Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten garantiert, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen, einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung, zum Ausdruck kommt;
2. In Anerkennung ferner dessen, dass Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Union verpflichtet, die kulturelle, religiöse und sprachliche Vielfalt zu achten, wozu auch der Schutz der historisch gewachsenen Kulturen und Traditionen der europäischen Nationen vor einer Erosion durch demografische Veränderungen gehören muss;
3. In der Feststellung, dass die Ersatzmigration („Replacement Migration“), sowohl in legaler als auch in illegaler Form, in den vergangenen Jahrzehnten dieses Recht beeinträchtigt hat, indem sie den sozialen Zusammenhalt, die öffentlichen Dienstleistungen, die innere Sicherheit sowie die ethnische und kulturelle Kontinuität europäischer Nationen erheblich belastet hat und zur Entstehung von Parallelgesellschaften, zu steigender Kriminalität sowie zur Marginalisierung einheimischer Bevölkerungsgruppen in ihren angestammten Heimatländern beigetragen hat;
4. In Hervorhebung der Dringlichkeit der Lage, da die angestammten Völker Europas Gefahr laufen, in ihren eigenen Heimatländern zur Minderheit zu werden, sofern keine grundlegenden Änderungen des Asyl- und Migrationssystems erfolgen;
5. In der Überzeugung, dass Migration die Herausforderungen einer alternden Bevölkerung nicht löst, sondern vielmehr die europäischen Sozialsysteme zusätzlich belastet und das grundlegende Problem niedriger Geburtenraten innerhalb der einheimischen Bevölkerung verschärft;
6. In der Erklärung, dass ein souveränes Europa das Wohlergehen, die Sicherheit und die demografische Kontinuität seiner eigenen Völker höher gewichten muss als politische Maßnahmen, die nach dieser Auffassung zu einer Verdrängung oder Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung führen;
III. Unsere Forderungen
Wir fordern daher die Europäische Kommission auf, von ihrem Initiativrecht gemäß den Verträgen Gebrauch zu machen und unverzüglich folgende gesetzgeberische und politische Maßnahmen vorzuschlagen und voranzubringen:
Artikel 1
Die Einführung eines formellen Moratoriums für neue Einwanderungswege aus nichtwestlichen beziehungsweise außereuropäischen Staaten. Dies umfasst die Aussetzung von Asylverfahren für Wirtschaftsmigranten und Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten, den Stopp neuer Studien- und Familiennachzugsvisa für Nicht-Europäer sowie eine strikte Begrenzung legaler Migrationswege, bis der soziale Zusammenhalt und die kulturelle Kontinuität in den Mitgliedstaaten wiederhergestellt sind.
Artikel 2
Eine grundlegende Reform des bestehenden EU-Migrations- und Asylsystems während der Dauer dieses Moratoriums, einschließlich einer umfassenden Neugestaltung des gegenwärtigen Migrationsrahmens mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Außengrenzen, physischen und technologischen Grenzsicherungsmaßnahmen, beschleunigten Prüfverfahren und sofortigen Rückführungsmechanismen.
Artikel 3
Die Sicherstellung einer systematischen und beschleunigten Rückführung („Remigration“) von Personen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus, abgelehnten Asylbewerbern sowie Personen, die Straftaten begangen haben oder eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Rückführungsentscheidungen sollen unionsweit gegenseitig anerkannt und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Rückübernahme ausgebaut werden.
Artikel 4
Die Schaffung eines harmonisierten EU-weiten Rahmens für eine weitergehende Remigrationspolitik, einschließlich freiwilliger und finanziell unterstützter Rückkehrprogramme für nicht-europäische Migranten, die nicht integriert sind oder nach dieser Auffassung eine erhebliche kulturelle oder finanzielle Belastung für die Mitgliedstaaten darstellen. Ziel ist die Senkung von Durchsetzungskosten sowie die Wiederherstellung eines demografischen Gleichgewichts.
Artikel 5
Die Abschaffung sozialstaatlicher Anreize, die als Pull-Faktoren für Migration wirken. Hierzu gehören, im Einklang mit dem Unionsrecht, Einschränkungen beim Zugang von Nicht-Staatsbürgern und erst kürzlich eingewanderten Personen zu bestimmten Sozialleistungen und Unterstützungssystemen, um weitere Migration unattraktiver zu machen, die Belastung der europäischen Steuerzahler zu verringern und die Rückkehrmigration zu fördern.
IV. Erklärung
Wir erklären ferner, dass diese Maßnahmen nach unserer Auffassung notwendig sind, um Rechtsstaatlichkeit, demokratische Legitimität und das langfristige Fortbestehen der europäischen Zivilisation als Gemeinschaft unterschiedlicher Völker mit gemeinsamen, zugleich jedoch souveränen Identitäten zu sichern.