Die Staatsanwaltschaft auf Palma de Mallorca hat die Zuständigkeit der Gerichte in Spanien für die von der Schauspielerin Collien Fernandes angezeigten Beschuldigungen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen (u.a. sog. Deepfakes) verneint und die Übertragung der Verfahren an deutsche Behörden beantragt. Das gaben die Anwälte von Christian Ulmen, Schertz Bergmann Rechtsanwälte, in einer in Berlin veröffentlichten Pressemitteilung bekannt. Die offensichtliche „Deepfake“-Lügenstory des Hamburger Gerüchtemagazins „Spiegel“, die in Deutschland eine neue Massenhysterie der sogenannten „Zivilgesellschaft“ ausgelöst hat, bricht immer mehr in sich zusammen – eine Verurteilung von Ulmen in Spanien ist vom Tisch!
„Die spanische Staatsanwaltschaft kommt insofern zu dem klaren Ergebnis, dass sie für keinen der von der Anzeige erfassten Sachverhalte zuständig ist“, heißt es in der Verlautbarung von Ulmens Anwälten. Demnach falle nur ein Vorfall, der sich im Jahr 2023 in Palma ereignet haben soll und mit der Festnahme beider Ehegatten endete, in den Zuständigkeitsbereich von Spanien. Dieses Verfahren sei bereits durch das zuständige Gericht eingestellt worden, betonen die Anwälte.
Weitere zur Anzeige gebrachten Sachverhalten, die angeblich in Spanien geschehen seien, bescheinige die Staatsanwaltschaft keinerlei hinreichende strafrechtliche Relevanz. „Die verbleibenden unterstellten Sachverhalte fallen ihrer Ansicht nach ausschließlich in die Zuständigkeit deutscher Behörden“, heißt es in der Mitteilung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte weiter.
Fernandes (Netz-Spott „Erfandes“) hatte Ende vergangenen Jahres in Palma Anzeige gegen Ulmen erstattet. Die von ihr erhobenen Vorwürfe lauten nach Angaben einer Sprecherin des spanischen Gerichts auf Identitätsdiebstahl, Geheimnisverrat, öffentliche Verleumdung, wiederholte Misshandlung und schwere Bedrohung.
Laut „Spiegel“ erhebt Fernandes schwere Vorwürfe gegen Ulmen. Sie wirft ihrem Ex-Mann vor, täuschend echt aussehende Fake-Profile von ihr auf Social Media erstellt und darüber „hunderte“ Männer kontaktiert zu haben. Dabei soll er auch erotische Bilder und Videos an diese verschickt haben, die den Eindruck erweckt hätten, es handle sich um Aufnahmen von Fernandes.
„Miosga“-Redaktion in Erklärungsnöten
Unterdessen geht die Diskussion über den Fernandes-Soloauftritt im ARD-Talk „Caren Miosga“ und den nur allzu durchsichtigen politischen Zweck der Sendung weiter! Caren Miosga diskutierte in den ersten 15 Minuten ihrer Sendung in einem Einzelinterview mit Fernandes. Danach schloss sich eine Diskussionsrunde u.a. mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig SPD) an, bei der die Ministerin ihre geplanten Gesetzesverschärfungen mit Blick vor allem auf KI-generierte Beiträge im Netz vortrug.
Gegenüber der „Bild“-Zeitung ließ Miosga mitteilen: „Die Entscheidung, Collien Fernandes ausschließlich im Einzelgespräch zu befragen, ist eine redaktionelle Entscheidung. Die anschließende Diskussionsrunde behandelt das Thema digitale Gewalt in seiner ganzen Breite – einschließlich rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Aspekte, die über den konkreten Fall hinausgehen“.
Vor der Aufzeichnung hatte es laut „Welt“ eine offenbar kurzfristige Änderung bei der Gästeauswahl gegeben. Neben Justizministerin Hubig diskutierten am Sonntag (29-März) die Klima-Aktivistin Theresia Crone sowie der auf Rechtsthemen spezialisierte Journalist Ronen Steinke von der „Süddeutschen Zeitung“.
Ulmens Anwalt Christian Schertz hatte erklärt, er habe angeboten, ebenfalls in die Sendung zu kommen, dies sei abgelehnt worden. Die „Miosga“-Redaktion widersprach dieser Darstellung. Man habe Schertz ein Konfrontationsschreiben mit Fragen zum Fall zukommen lassen, woraufhin es ein Telefonat zwischen dem Anwalt und dem Redaktionsleiter von „Miosga“ gegeben habe, erklärte die Redaktion in einem Statement. Demnach soll Schertz dieses Telefonat „ausdrücklich als Hintergrundgespräch deklariert“ haben.
Weiter hieß es von Seiten der „Miosga“-Redaktion: Zudem sei der thematische Schwerpunkt der Sendung „digitale Gewalt“ gewesen und nicht der Einzelfall Fernandes, weshalb man keine Veranlassung für die Anwesenheit von Schertz gesehen habe. Man weise den Vorwurf der Einseitigkeit „entschieden zurück“.