„Grüne“ kneifen: Bundestag lehnt AfD-Antrag auf Verfassungsklage wegen XXL-Schuldenbetrug ab

War doch klar: Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen aller Kartellparteien die Forderung der AfD-Fraktion nach einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen des XXL-Schuldenbetruges abgelehnt. Auch die „Grünen“, die zuletzt wegen der Zweckentfremdung des von ihnen erst ermöglichten sogenannten Sondervermögens am lautesten „Karlsruhe!“ gerufen hatten, stimmten dagegen. Der Antrag der AfD hätte mindestens die Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten gebraucht.

In dem AfD-Antrag wurde geltend gemacht, dass die kreditfinanzierte Ausgestaltung des Sondervermögens mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro verfassungswidrig sei. „Diese massive Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nur dann zu rechtfertigen, wenn die aufgenommenen Mittel tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur führen. Die Analyse der tatsächlichen Mittelverwendung zeigt jedoch, dass diese Voraussetzung weder im Haushaltsjahr 2025 erfüllt wurde noch im Haushaltsjahr 2026 erfüllt werden wird“, heißt es in dem AfD-Antrag. Vielmehr seien Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben worden, „ohne dass hierdurch zusätzliche Investitionen entstanden wären“.

Die AfD verweist dabei unter anderem auf Berechnungen des ifo Instituts, wonach die Investitionen 2025 trotz erhöhter Kreditaufnahme nur geringfügig gestiegen seien. Dies deute auf eine „Zweckentfremdung“ der Mittel hin. Zudem kritisiert die Fraktion die Ausgestaltung der im Gesetz vorgesehenen Investitionsquote, die aus ihrer Sicht das verfassungsrechtliche Gebot zusätzlicher Investitionen unterlaufe.

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge