Neuer Anschlag auf die Kunst- und Meinungsfreiheit: Justizministerin will KI im Netz kriminalisieren!

Man hätte die Uhr danach stellen können: Den für Schlagzeilen sorgenden Fall der Schauspielerin Collien Fernandes und ihres Ex-Manns, des Schauspielers Christian Ulmen, nimmt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum willkommenen Vorwand, um die Einführung neuer weitreichender Straftatbestände im Netz zu begründen. Kritiker befürchten eine generelle Zensur von KI-generierten Beiträgen und digital erstellten Satire-Memes.

Das Erstellen und Verbreiten KI-generierter Nacktbilder und Pornografie, sogenannter Deepfakes, soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) künftig strafbar sein. Das sei eine Lücke im Strafrecht gegen „digitale Gewalt“, die geschlossen werden müsse. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte, dass der Gesetzentwurf praktisch fertig sei.

Zwar zielt die Vorlage des Bundesjustizministeriums vordergründig darauf ab, vor allem digitale Gewalt und pornografische Inhalte zu bestrafen. Tatsächlich aber drohe zugleich eine weitere Einschränkung der Kunst- und damit auch der Meinungsfreiheit durch staatliche Überregulierung, befürchten Kritiker.

Was ist genau geplant?

Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes (z.B. manipulierte Bilder durch eine täuschend echt wirkende Montage von Köpfen anderer Personen) sollen unter Strafe gestellt werden. Accounts, die solche Beiträge verbreiten, können gesperrt werden. Doch das ist nicht alles!

Jetzt kommt heraus, dass Hubig auch eine Verschärfung des Paragrafen 201 StGB plant. Dieser stellt bisher nur die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe (z.B. unerlaubte Tonmitschnitte). Ein neuer Zusatz-Paragraf 201b soll auch die „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ sanktionieren.

Gummi-Paragraf: Was ist „erheblich“?

In dem Entwurf heißt es laut Medienberichten: „Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt, der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden, unbefugt zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Kritiker halten das für einen neuen dehnbaren Gummiparagrafen, der die Willkür-Norm des Paragrafen 188 StGB (Politiker-Beleidigung) ergänzen soll. „Der Vorstoß ist nichts anderes als eine komplette Kriminalisierung von digital verfremdeten Medieninhalten“, stellt das Portal „NiUS“ zutreffend fest. Denn was letztlich „erheblich“ und „nicht mehr hinnehmbar“ ist, entscheiden dann Staatsanwälte und Richter.

Parallelen zum Skandal-Urteil gegen David Bendels

Der Fall von David Bendels, des Herausgebers und Chefredakteurs des Deutschland-Kuriers, ist ein Musterbeispiel dafür, wie solche Gummi-Paragrafen von durchgeknallten Staatsanwälten und Richtern bis an die Grenzen der Rechtsbeugung (und womöglich darüber hinaus?) missbraucht werden können. Bendels war im April 2025 zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil der Deutschland-Kurier eine Fotomontage (Meme) von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Text „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in den Sozialen Medien verbreitet hatte. Der Bamberger Amtsrichter Martin Waschner meinte allen Ernstes, die Montage könne der durchschnittliche Betrachter für echt halten. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bamberg erhielt David Bendels Anfang des Jahres dann einen Freispruch Erster Klasse.

FAZIT: Im Kielwasser von Gesetzesverschärfungen gegen Gewalt und Pornografie im Netz soll stiekum die Kunst- und Meinungsfreiheit weiter ausgehöhlt werden.

Linke Aktivistin fordert Folter und Kastration

Der Fall Ulmen-Fernandes scheint der linken Zensur-Szene wie gerufen zu kommen, um gegen die Freiheit im Netz Stimmung zu machen. „NiUS“-Chef Julian Reichelt zieht Zwischenbilanz: „Seit der ‚Spiegel‘ Collien Fernandes’ Version der Geschichte auf dem Titel gebracht hat, hat die Entscheidungsschlacht um die Meinungs- und Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter begonnen, seit nunmehr 72 Stunden tobt die größte und gefährlichste links-populistische Kampagne in der Geschichte unseres Landes.“

Reichelt nimmt Bezug auf die linke Influencerin Leonie Plaar, auch bekannt als „Leonie Löwenherz“. Diese wird von den öffentlich-rechtlichen Erziehungsmedien gerne als Anti-AfD-Aktivistin präsentiert. Obwohl hierzulande noch immer die Unschuldsvermutung gilt, steigert sich diese Internet-Jakobinerin regelrecht in Ekstase: „Ich will, dass Christian Ulmen und alle anderen Täter an ihren großen Zehen auf den Marktplätzen dieser Nation aufgehangen und öffentlich kastriert werden.“ Wer es noch wage, das Wort „Unschuldsvermutung“ zu verwenden, solle tätowiert werden.

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