Zwei Tage vor den Kommunalwahlen im Freistaat wird die häufige Nutzung von Polizeihubschraubern auf Steuerzahlerkosten durch den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ein Thema. Die Landtags-„Grünen“ klagen jetzt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf Auskunft, weil die Staatsregierung auf Anfragen im Landesparlament nur unzureichend geantwortet habe.
Die „Grünen“ wollen u.a. wissen: Wie oft flog Söder in den Jahren 2020 bis 2024 mit Polizeihubschraubern? Zu welchen Terminen? Und was kostete das?
Das Innenministerium begründete die Geheimniskrämerei bislang so: „Eine detaillierte Beantwortung der Fragen würde Einblicke in Umfang, Häufigkeit und konkrete Einsatzszenarien der Nutzung erlauben und es ermöglichen, ein Bewegungsprofil des Ministerpräsidenten zu erstellen. Daraus könnten für künftige Dienstreisen Rückschlüsse auf das Fortbewegungsmittel gezogen werden, die die Sicherheit des Ministerpräsidenten bei zukünftigen Flügen konkret gefährden könnten.“
Zwischen drei und elf „Einzelflüge“ räumte das Ministerium ein. Die Flüge hätten ausschließlich zur Wahrnehmung „staatlicher Aufgaben“ gedient.