Nachdem das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren entschieden hat, dass der Bundes-Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und behandeln darf, hat der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, die sofortige Einstellung aller Bobachtungsmaßnahmen verlangt.
Peterka erklärte in Berlin, die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts stelle das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz grundlegend infrage. Die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigte Prüfung des umstrittenen Verfassungsschutz-„Gutachtens“ sei überfällig. Der vom Verfassungsschutz erklärte Verzicht auf Rechtsmittel sei nur folgerichtig.
Verfassungsschutz-Chef Selen nicht mehr tragbar
Für den AfD-Rechtspolitiker folgt daraus: „Wenn die Tatsachengrundlage einer derart weitreichenden Maßnahme erschüttert ist, muss sofort gehandelt werden: Die Beobachtung der AfD ist unverzüglich zu beenden. Wer eine Oppositionspartei trotz unzureichender Tatsachengrundlage als gesichert extremistisch einstuft, legt die Axt an das Grundgesetz.“
Peterka sieht den Kern der Demokratie berührt: „Der Staat darf seine Machtinstrumente nicht einsetzen, um die stärkste Oppositionskraft aus dem politischen Wettbewerb zu drängen. Selbst das Ausland hat diesen Dammbruch bereits kritisiert. Demokratie bedeutet Wettbewerb, nicht staatliche Auslese.“
Sollten sich die Mängel des sogenannten AfD-„Gutachtens“ bestätigen, sei der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, persönlich verantwortlich zu machen. Er habe dann „seinen Hut zu nehmen“, betonte der AfD-Politiker.