Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt auf: Die Behörde wird die Eil-Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) zur Einstufung der AfD nicht vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster anfechten. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Nachfrage mit: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“
Das Verwaltungsgericht Köln hatte vergangene Woche im Eilverfahren entschieden, dass der Bundes-Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und entsprechend beobachten darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht zwar noch aus, dürfte aber nach Einschätzung von Verfahrensbeteiligten im Ergebnis nicht anders ausfallen. Der Inlandsnachrichtendienst darf die Partei somit weiterhin nur als „Verdachtsfall“ führen.
Ob das Kölner Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren anders entscheiden wird, dürfte angesichts der ausführlichen Begründung im Eilverfahren maßgeblich davon abhängen, ob der Verfassungsschutz zusätzlich belastendes Material vorlegen kann, was äußerst zweifelhaft erscheint.