Die Festnahmen wurden live inszeniert und von bestellten Fernsehkameras begleitet. Der Schauprozess gegen sogenannte bzw. selbsternannte „Reichsbürger“ zieht sich nun schon seit 2024 hin, ohne dass bisher eine „Staatsgefährdung“ bewiesen wurde. Die Dauer der Untersuchungshaft für die betagten Angeklagten wirft die Frage auf: Soll es für die „Rollator-Putschisten“ vom Gerichtssaal direkt auf den Friedhof gehen?
In Deutschland wurden im Zusammenhang mit der sogenannten „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß insgesamt 25 Tatverdächtige von der Bundesanwaltschaft angeklagt. Die Hauptangeklagten, von denen zwei inzwischen verstorben sind, müssen sich in drei separaten Verfahren an den Oberlandesgerichten in Frankfurt, Stuttgart und München wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ verantworten.
Im sogenannten „Reichsbürger-Prozess“, der auch als „Rollator-Putsch“ bekannt ist, hat das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt die weiteren Termine bekannt gegeben, wie Rechtsanwalt Markus Haintz mitteilte.
Auf der Website des OLG Stuttgart findet sich demnach eine Terminliste bis einschließlich 13. Januar 2027. Auch das OLG Frankfurt hat Termine bis zum 12. Januar 2027 festgelegt. Die Angeklagten, die überwiegend am 7. Dezember 2022 in einer medial bestens vorbereiteten Großrazzia festgenommen wurden, befinden sich dann seit über vier Jahren ohne Urteil in Untersuchungshaft. Einzelne Angeklagte wurden bereits freigelassen, weil die zu erwartende Strafe durch die Untersuchungshaft erreicht war.
Die Dauer der Untersuchungshaft ist jedenfalls ungewöhnlich – im Vergleich zu Verdächtigen in anderen Strafprozessen. Da stellen sich Prozess-Beobachter schon die Frage: Soll das Urteil letztlich auf „biologische Weise“ gefällt werden?
Fakt ist: In den Verfahren gegen die „Reichsbürger“ in Stuttgart, Frankfurt und München wurden bis heute in den Prozessen keine Beweise vorgelegt, dass es überhaupt zu Straftaten gekommen war, obwohl die Verfahren unter den verschärften Bedingungen der Antiterrorgesetze in den Staatsschutzsenaten stattfinden. Dennoch wird bei den meisten Angeklagten die Untersuchungshaft aufrechterhalten, die in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen soll.