Der renommierte Kölner Top-Anwalt Ralf Höcker misst dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) in Sachen AfD-Einstufung noch eine weitere herausragende Bedeutung im Zusammenhang mit dem Begriff „Remigration“ zu. Höcker, der die AfD im Verfahren gegen den Bundes-Verfassungsschutz vertritt, verweist auf einen Beitrag im juristischen Fachmagazin LTO. Daraus ergebe sich, dass die Verwendung des Begriffs „Remigration“ nicht zwingend verfassungswidrig sei.
Der Text führt dazu näher aus: „Die Diskussion um ein Verbot der AfD hatte zuletzt auf die Pläne der Partei im Zusammenhang mit dem Begriff ‚Remigration‘ eingeschwenkt. Auch der Begriff kommt im Wahlprogramm 2025 vor. Die Kölner Richter können hinter dem Begriff aber keine verfassungsfeindlichen Absichten erkennen, in der Breite Menschen mit Migrationshintergrund rechtlich abzuwerten oder außer Landes zu schaffen. Der Verfassungsschutz hat die Richter auch mit seinen Nachweisen nicht überzeugen können, dass es sich um konkrete, die gesamte Partei prägende Umsetzungsvorschläge handelt.“
LTO fragt weiter: „Weiß der Verfassungsschutz mehr, als er vor Gericht vorbringt? Von Geheimtreffen und Geheimpapieren (…) Falls es sie geben sollte, wäre es jedenfalls langsam höchste Zeit, sie einzubringen. Das VG Köln hat davon nichts vorgelegt bekommen. Und hält sie auch sonst für nicht ersichtlich.“
Das Fachmagazin bilanziert: „Die Kölner Verwaltungsrichter haben nicht das letzte Wort, und es steht auch noch eine Hauptsache-Entscheidung aus. Dass da aber etwas ganz anderes drinstehen wird, scheint kaum vorstellbar.“