AfD siegt vor Gericht: Bundesamt für Verfassungsschutz darf Partei nicht als rechtsextremistisch einstufen

Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst weiterhin nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und dementsprechend behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin unterlassen. Dem Eilantrag der AfD wurde damit im Wesentlichen stattgegeben.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass im Gesamtbild der Partei keine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Die Entscheidung kann das BfV in der nächsthöheren Instanz vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster noch anfechten.

Hintergrund des Kölner Urteils: Der Bundes-Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr auf Basis eines an Lächerlichkeit nicht zu überbietenden „Gutachtens“ und offenbar auf Druck der scheidenden Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zunächst als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das BfV ruderte daraufhin zurück und musste seine Einstufung aussetzen.

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge