Keine belastbaren Daten: Tobias Peterka (AfD) kritisiert migrationspolitische Geisterfahrt der Regierung bei Einbürgerungsfolgen

Die Bundesregierung verfügt nach eigener Auskunft über keine Erkenntnisse und hat auch keine Auswertungen bezüglich der Auswirkungen des neuen Staatsangehörigkeitsrechts auf Familiennachzug, kommunale Belastungen oder demografische Entwicklungen vorgenommen. Das geht aus der Antwort (Drs. 21/4214) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Danach liegen weder statistische Erfassungen noch Auswertungen sowie keine Modellrechnungen oder Prognosen zu möglichen Folgewirkungen beschleunigter Einbürgerungen vor. Teilweise sind entsprechende Untersuchungen nach Angaben der Bundesregierung auch künftig nicht vorgesehen.

So wird nach Auskunft der Bundesregierung nicht erfasst, in welchem Umfang Einbürgerungen zu anschließendem Familiennachzug führen. Eine entsprechende statistische Auswertung erfolgt nicht. Auch seit Inkrafttreten der Reform am 30. Oktober 2025 sei nicht untersucht worden, ob und in welchem Maße sich der Familiennachzug nach Einbürgerungen verändert habe.

Modellrechnungen oder Szenarien zu möglichen Auswirkungen unterschiedlicher Einbürgerungszeitpunkte auf Migration, Bevölkerungsentwicklung oder kommunale Strukturen liegen ebenfalls nicht vor. In der Einbürgerungsstatistik wird zudem nicht erhoben, welcher Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Einbürgerung vorlag. Auch zu möglichen Auswirkungen auf Wohnraumbedarf, Integrationsstrukturen oder kommunale Verwaltungskapazitäten liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor. Langfristige demografische Effekte beschleunigter Einbürgerungen wurden bislang nicht untersucht. Entsprechende Untersuchungen sind von der Bundesregierung künftig auch nicht beabsichtigt.

Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: „Wer das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend verändert, muss die Folgen kennen. Die Bundesregierung kennt die Folgen nicht und will sie nach eigener Auskunft auch nicht untersuchen. Das ist unverantwortlich.“

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